GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ??? (Gleichstellung)

Specht, Tuesday, 20.10.2015, 13:04 (vor 3115 Tagen)

Hallo zusammen,

derzeit berate ich eine Person die seit mehreren Jahren eine chronische Krankheit hat, schon bevor sie in den Betrieb kam. Sie kam Anfang des Jahres auf mich zu wegen eines Antrags zur Feststellung des GdB (inzwischen GdB 30 vorhanden). Jedoch will sie bis jetzt, dass niemand etwas davon erfährt. Sie fragte mich ob sie ihrem Vorgesetzten von ihrem Stand erzählen soll. Sprich ihn einweihen und ihm von der Erkrankung erzählen soll, damit er ihre Arbeitsweise verstehen kann wenn mal was nicht so rund läuft.

Da ich seine Reaktion nicht abschätzen kann, stelle ich mir die Frage ob da nicht ein Gleichstellungsantrag zu stellen klug wäre (GdB 30 vorhanden).

Stellen wir bei der Agentur für Arbeit (AfA) den Gleichstellungsantrag dann wird es der Arbeitgeber zwangsläufig erfahren. Ist eben die Frage wie das bei der Geschäftsleitung (GF) und dem BR ankommt. Schafft vielleicht nicht unbedingt Vertrauen. Aber gibt es eine andere Möglichkeit?

Einerseits könnte es im Vertrauen geschehen, doch ich weiß eben nicht wie die GF darauf reagieren wird. Das ist mein erster Fall. Denn ich bin erst seit Anfang Oktober im Amt.

Sollte die GF sie kündigen wollen, wovon ich mal nicht ausgehe, wird es Problematisch wegen der 3 Wochenfrist, die der GS-Antrag vor einer Kündigung bei der AfA gestellt sein muss.
"Denn um sich auf den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen berufen zu können , muss der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts den Gleichstellungsantrag mindestens drei Wochen vor Erhalt des Kündigungsschreibens bei der Arbeitsagentur gestellt haben."

Hat jemand damit schon Erfahrung oder eine Idee wie ich da taktisch am Besten vorgehen kann ohne jemand zu verprellen? Bin etwas ratlos?

Kann man bei solch einer Thematik den Stellvertreter hinzuziehen?
Das Problem ist nur, dass bisher nur ich Kenntnis über diesen Fall habe da diese Person es bisher noch nicht kundtun wollte. Durch ein Gleichstellungsverfahren könnte sich das ändern und wäre auch eine Chance die Sache offiziell zu machen und sich nicht immer “verstecken“ zu müssen.

Nun hoffe ich ein paar Anregungen zu erhalten und sage schon mal Dankeschön! :-)
Es grüßt der Specht

GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ???

zimmi2000, Tuesday, 20.10.2015, 13:36 (vor 3115 Tagen) @ Specht

Die Kollegin ist niemandem Rechenschaft schuldig, welche gesundheitlichen Einschränkungen sie hat. Ihr Vorgesetzter wird ausschließlich erfahren, dass sie einen GdB besitzt, sonst nichts. Vielleicht reicht dem Vorgesetzten ja die Information, dass gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, um die Arbeitsweise einschätzen zu können.

Zum Antrag auf Gleichstellung:

Der Antrag sollte gestellt werden, ohne eine Info an den Arbeitgeber. Auch wenn keine Kündigung droht, man weiß nie ...
Es hat auch nichts mit einem Hintergehen des Arbeitgebers oder des BR zu tun. Der Arbeitgeber, der BR und die SBV werden noch rechtzeitig, wenn es gut läuft erst nach den "3 Wochen", mit ins Boot geholt.

GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ???

Heinrich, Tuesday, 20.10.2015, 14:32 (vor 3115 Tagen) @ Specht

Hallo,

die Gleichstellung wird idR nur zuerkannt, wenn:
1. der Arbeitsplatz belegbar aus Gründen der Behinderung gefährdet ist
2. ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist bzw mit der Gleichstellung eingerichtet werden kann.

3. wird der AG nicht beteiligt, also auf dem Antrag der AG von der Beteiligung ausgeschlossen wird, wird idR dem Antrag mangels Entscheidungsgrundlage nicht stattgegeben.

Am besten Du liest einmal die Beiträge zum Thema Gleichstellung unter A-Z und nutzt hier im Forum die Suche. Denn dieses Thema wurde viel behandelt.

GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ???

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 20.10.2015, 14:48 (vor 3115 Tagen) @ Specht

Moin Moin Herr Specht,

1. einen Antrag auf Gleichstellung kann man nur dann stellen, wenn zum GdB von mindestens 30 folgendes hinzukommt: der konkrete Arbeitsplatz kann ohne die Hilfestellungen der Schwerbehinderten nicht erhalten oder ein neuer nicht erlangt werden.
Der GdB alleine reicht nicht aus. Hat jemand z.B. in der Pflege einen Diabetes, muss man Pausen machen, regelmäßige Nahrungsaufnahme, Möglichkeit zum Blutzucker messen muss gegeben sein. In der Krankenpflege macht dieses mehr Probleme, weil sich Patienten nicht so klar planen lassen, daher wäre hier ein Antrag möglich. In einem Büroarbeitsplatz werden sich die Akten weniger lautstark beschweren, wenn sie 5 Minuten später angefasst werden. Daher würde in diesem Fall der Antrag abgelehnt werden.
Bitte prüf daher vor der Antragsstellung, ob diese Voraussetzung vorliegt und begründbar ist.

2. Drei Wochen Frist:
Da kann man zu einem Trick greifen. Der Kollege stellt den Antrag auf Gleichstellung formlos und bittet um Zusendung der Unterlagen.
Damit läuft die 3 Wochenfrist bereits. Da erst nach dem Eingang der Unterlagen bei der Agentur für Arbeit die Schwerbehindertenvertretung, Personalrat und Arbeitgeber angeschrieben werden, ist so die 3 Wochenfrist für den Arbeitgeber nicht mehr einhaltbar, weil auch der PR eine Woche zur Entscheidungsfindung hat.

3. Ob dieses Vorgehen sinnvoll ist, müsst ihr entscheiden. Wenn der Kollege möchte, kann er auch über einen Betriebsarzt eine arbeitsmedizinische Stellungnahme erhalten, sofern es diese Einrichtung bei Euch gibt. Mit dieser Stellungnahme, in der seine Einschränkungen genannt sind (aber nicht die Erkrankungen, die dahinter stehen) kann er dann seinen Vorgesetzten um ein Gespräch bitten, damit dieser seine Arbeitsleistung und Einsetzbarkeit besser beurteilen kann und diese gemeinsam prüfen, was sich ggf. verändern muss. Zu diesem Gespräch kannst Du als Vertrauensperson hinzugezogen werden, falls das Antragsverfahren auf Gleichstellung angestoßen wurde. Teilweise sind Vorgesetzte offen für solche Gespräche, ehe sie alles hinten herum erfahren, oder Minderleistungen nicht nachvollziehen können.
Wie dies bei Euch aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Oki soviel zu meinen Rad Schlägen.
Ich hoffe, diese helfen ein wenig weiter.

Liebe Grüße

Hendrik

GS-Antragsstellung starten bevor Information an AG ???

Heinrich, Tuesday, 20.10.2015, 15:44 (vor 3115 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

man kann auch einfach bei der Agentur anrufen und die Unterlagen anfordern. Dann macht die Agentur auf die Unterlagen einen Datum-/Zeitstempel ab diesem gilt dann die Antragstellung und auch bei positivem Ausgang die Gleichstellung.

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