Schwerbehindertenausweis/Personalakte (Allgemeines)

Kati, Friday, 23.10.2015, 17:02 (vor 3131 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich wende mich heute mit einem sensiblen Thema an euch.

Beim Schwerbehindertenausweis handelt es sich um ein höchst persönliches Dokument. Darf/sollte dieses in die Personalakte?

Es ist zwar richtig, dass es zur Wahrung der Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber erforderlich ist, einen Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. den Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei der Dienststelle vorzulegen. Aber muss/sollte dieser Nachweis gleich in die Personalakte.

Ich sehe dies ziemlich kritisch, da besonders bei solchen Daten ein erhöhter Datenschutz erforderlich ist.

Gibt es hier besondere Vorschriften? Was für eine Meinung habt ihr dazu?

Ich danke euch.

Viele Grüße

Kati

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 23.10.2015, 17:45 (vor 3131 Tagen) @ Kati

Hallo,

ich kann Deine Zweifel nicht ganz nachvollziehen. Sooo viel steht auf dem Ausweis nun nicht drauf. Würde der AN den Bescheid abgeben, wie es leider noch immer mal wieder vorkommt, wäre das viel sensibler.

Irgendeine Form des Nachweises braucht der AG nun mal und der Ausweis ist dafür vom Gesetz vorgesehen. Den zücken ja auch viele und zeigen ihn vor, um zB verbilligte Eintrittskarten zu bekommen.

Was wäre denn überhaupt deine Alternative ????

--
&Tschüß

Wolfgang

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

Heinrich, Friday, 23.10.2015, 18:35 (vor 3130 Tagen) @ Kati

Hallo,

wo soll der AG denn sonst diese Untetlagen aufbewahren. Weiter die PersAkte darf ja nicht einfach und von jedem eingesehen werden. Weiter benötigt der AG den Ausweis bzw die Kopie, wenn er Leistungen beantragen möchte.

Ggf kann man sich auch auf Kopie des Fesstellumgsbescheides verständigen. Dann sollte man aber die festgestellten/ anerkannte Gründe der Behinderung abdecken beim kopieren.

Letztlich stehen keine nicht dem AG bekannten sensible Daten auf dem Schwb-Ausweis. Die ggf auch vorhandenen Mz muss der AG ggf auch wissen und beachten. Wenn zB der Schwerbehinderte das Mz Begleitperson hat ist dieses für den AG wichtig, zB bei Dienstreisen.

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

garda, Berlin, Monday, 26.10.2015, 07:07 (vor 3128 Tagen) @ Kati

Beim Schwerbehindertenausweis handelt es sich um ein höchst persönliches Dokument. Darf/sollte dieses in die Personalakte?

Klares ja. Mir ist kein Grund bekannt warum das nicht so sein sollte.

Es ist zwar richtig, dass es zur Wahrung der Rechte der schwerbehinderten Beschäftigten sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber erforderlich ist, einen Nachweis über die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. den Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit bei der Dienststelle vorzulegen. Aber muss/sollte dieser Nachweis gleich in die Personalakte.

Wohin denn sonst?

Ich sehe dies ziemlich kritisch, da besonders bei solchen Daten ein erhöhter Datenschutz erforderlich ist.
Gibt es hier besondere Vorschriften? Was für eine Meinung habt ihr dazu?

Glücklicherweise gibt es hier keine besonderen Vorschriften und mir ist auch nicht klar warum sie nötig sein sollten. Der SB-Ausweis ist ein amtlicher Ausweis der den schwerbehinderten Menschen berechtigt die gesetzlich vorgesehen oder freiwillig gewährten Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch der zusätzliche Urlaub, den der Arbeitgeber zu gewähren hat. Der Arbeitgeber hat ein Recht auf eine Kopie dieses Ausweises, zudem solche Ausweise in sehr vielen Fällen befristet sind.

Er hat kein Recht auf eine ungeschwärzte Bescheidkopie, denn darauf stehen tatsächlich schutzbedürftige Daten zu den Krankheiten bzw. Behinderungen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

Oliver Do, Friday, 30.10.2015, 13:38 (vor 3124 Tagen) @ albarracin

Auf dem Ausweis steht nicht drauf, was du direkt hast...Sondern nur welche Einschränkungen bestehen.

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

Heinrich, Friday, 30.10.2015, 18:35 (vor 3123 Tagen) @ Oliver Do

Hallo,

Auf dem Ausweis steht nicht drauf, was du direkt hast...Sondern nur welche Einschränkungen bestehen.

Stimmt so nicht ganz, denn es stehen KEINE gesundheitliche Einschränkungen auf dem Auweis. Nur Mz aus denen man ggf bestimmte Rückschlüsse ziehen kann, zB aus Bl, wobei Bl nicht vollkommene Blindheit bedeuten muss oder aG usw. Aber zB beim Mz B kann man alleine aus dem Mz gar keine klare Rückschlüsse ziehen, da es hierfür viele Gründe geben kann.

http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_index.htm

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

Holz, Thursday, 07.04.2016, 19:14 (vor 2963 Tagen) @ albarracin

Hallo zusammen,

denke meine Frage passt hierzu.

Hatte heute ein Präventionsgespräch, in der, der Beteiligte MA der Personalabteilung, sagte, dass zum Teil die Feststellungsbescheide angefordert werden.
Nach meinen dafürhalten, ist dies nicht rechtmäßig.
Hat jemand eine Grundlage dafür?

Gruß Sascha

Schwerbehindertenausweis/Personalakte

MatthiasNRW, Friday, 08.04.2016, 09:57 (vor 2963 Tagen) @ Holz

Hallo Sascha,

Hatte heute ein Präventionsgespräch, in der, der Beteiligte MA der Personalabteilung, sagte, dass zum Teil die Feststellungsbescheide angefordert werden.
Nach meinen dafürhalten, ist dies nicht rechtmäßig.
Hat jemand eine Grundlage dafür?

nähere dich dieser Frage doch einfach von der anderen Richtung:
Welche Grundlage gibt es dafür, dass der Arbeitgeber Wissen von den Erkrankungen eines Mitarbeiters erhält?

Erkrankungen sind in der Regel keine verkehrswesentlichen Eigenschaften, die das Arbeitsverhältnis berühren - also gehen sie den Arbeitgeber nichts an.

Eine Ausnahme stellen jedoch Erkrankungen dar, die zum Beispiel Auswirkungen auf die vertraglichen Leistungspflichten haben.

RSS-Feed dieser Diskussion