Hallo Wolfgang,
Die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat werden unabhängig voneinander durch die Sachbearbeitung der Agentur für Arbeit aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Ein Einverständnis der Antragstellerin / des Antragstellers ist nicht erforderlich
Das ist so NICHT ganz stimmig!!
Denn SBV / BR bzw PR werden von der Agentur nur zur Stellungnahme aufgefordert, wenn der Antragsteller es nicht ausgeschlossen hat"
die gesetzliche Aufgabe "Es ist Aufgabe der SBV, die Stellungnahme gemeinsam mit dem BR abzustimmen (wenn der Betroffene einverstanden ist)." ist mir neu und kann ich nicht im SGB IX finden.
Dann bitte doch einmal das SGB IX nochmals lesen. Denn auch Deine Aussage hier ist so nicht ganz stimmig!
§ 95 SGB IX
(1) Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
.......
Die Schwerbehindertenvertretung unterstützt Beschäftigte auch bei Anträgen an die nach § 69 Abs. 1 zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und einer Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung an die Agentur für Arbeit. I
Da sind "abgestimmte" Stellungsnahmen bzw. gemeinsame Stellungsnahmen kontraproduktiv.
Auch dem kann ich aus langer Erfahrung und guter Zusammenarbeit mit der Agentur nicht zustimmen.
Ich habe IMMER gemeinsam mit dem BR meine Stellungnahme abgegeben. Wir haben GEMEINSAM die Gründe für eine Gleichstellung gut dargestellt.
Hinweis noch: ALLE gestellten Anträge wurden positiv entschieden!
Wichtig ist aber auch bzw kann sehr hilfreich sein, dass man stets guten Kontakt zu den Entscheider hält, nicht nur im Falle eines laufenden Antrages. Denn dann kennt man sich und man kennt die Fakten welche für eine positive Entscheidung dem Entscheider wichtig sind.
Auch ist es positiv, wenn man keine aussichtslose Anträge unterstützt. Also möglichst Anträge nur stellt, wenn eine Gefährdung des Arbeitsplatzes gegeben ist. Denn auch hieran erkennt der Entscheider, dass die SBV sich Gedanken macht und begründete Fälle zur Antragstellung bringt. Denn hat die Agentur einmal eine Akte für einen Betroffenen angelegt und diese enthält eine Ablehnung (also negative Entscheidung) wird diese auch herangezogen wenn es einmal "ernst" wird.
Bedeutet aber auch, dass man Betroffene stets gut berät und die Koll. wissen, wenn es darauf ankommt habe ich eine gute Hilfe/Vertretung,