alter Gleichstellungsantrag nachwievor gültig bei Verlust d. SB-Eigenschaft (Gleichstellung)

fisch21, Wednesday, 02.12.2015, 10:13 (vor 3073 Tagen)

Hallo,

e. Kollege hatte einen befristeten GdB von 50. Nun ist ihm der GdB von 50 aberkannt worden und er wurde auf e. GdB von 40 zurückgestuft. VOR d. befristeten GdB von 50 hatte er schon einen GdB von 40 mit einer erfolgreichen Gleichstellung. Ist diese alte, unbefristete Gleichstellung nachwievor gültig oder muss nun einer neuer Gleichstellungsantrag gestellt werden?

Würde es etwas verändern, wenn er von e. GdB von 50 auf 30 runtergestuft worden wäre und der alte Gleichstellungsantrag auf e. GdB von 40 ausgestellt war?

Im voraus vielen Dank für Eure Unterstützung!

Viele Grüße
Karl

alter Gleichstellungsantrag nachwievor gültig bei Verlust d. SB-Eigenschaft

WoBi, Wednesday, 02.12.2015, 11:08 (vor 3073 Tagen) @ fisch21

Hallo fisch21/Karl,

im Feststellungsbescheid der Agentur für Arbeit gibt es eine Rechtebelehrung. Dort ist u.a. geregelt, dass der Agentur für Arbeit mitgeteilt werden muss, wenn sich wesentliche Änderungen zum Bescheid der Gleichstellung ergeben. Eine Änderung des GdB unterhalb von 30 oder gleich bzw. mehr als 50 ist eine wesentliche Änderung die eine Notwendigkeit einer Gleichstellung als eine Grundvoraussetzung zur Genehmigung entzieht. Diese Mitteilung dürfte nicht erfolgt sein. Der Bescheid hat m.E. demnoch seine Rechtsgültigkeit verloren.

--
Gruß
Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion