Im Widerspruch relevanter Urteil erwähnen? (Antragstellung / Widerspruch)

Pernille, Tuesday, 19.01.2016, 18:57 (vor 3026 Tagen)

Ich unterstütze jemanden, Widerspruch vom Feststellung eines GdB von 20 zu erheben. Nach Akteneinsicht sind einige gute Argumente aufgefallen.

Der Kollege hat zudem einen Urteil gefunden von jemanden mit einem sehr ähnliche Situation und Alter. Diese Person ist es gelungen, eine Anerkennung von 40 GdB festgestellt zu bekommen. Hier geht es um eine Begleiterscheinung einer anderen Gesundheitsstörung, der aber alleine betrachtet werden konnte

Sollen wir Detail-Informationen zu diesem Fall erwähnen? Ich frage, weil es vielleicht negative Auswirkungen im Verfahren haben könnte.

Was sagen andere dazu?

Im Widerspruch relevanter Urteil erwähnen?

morgenröte, NRW, Wednesday, 20.01.2016, 10:08 (vor 3026 Tagen) @ Pernille

Ich unterstütze jemanden, Widerspruch vom Feststellung eines GdB von 20 zu erheben. Nach Akteneinsicht sind einige gute Argumente aufgefallen.

Der Kollege hat zudem einen Urteil gefunden von jemanden mit einem sehr ähnliche Situation und Alter. Diese Person ist es gelungen, eine Anerkennung von 40 GdB festgestellt zu bekommen. Hier geht es um eine Begleiterscheinung einer anderen Gesundheitsstörung, der aber alleine betrachtet werden konnte

Sollen wir Detail-Informationen zu diesem Fall erwähnen? Ich frage, weil es vielleicht negative Auswirkungen im Verfahren haben könnte.

Was sagen andere dazu?

Hallo Pernille,

wenn man begründete Zweifel an die Feststellung eines GdB hat, sollte man dieses auch angeben. Natürlich immer auf den eigenen Fall bezogen. Ob nun Detailinformationen wichtig sind ist fraglich. Es ist m.E. ausreichend die Aktennummer des entsprechendes Urteiles zu nennen. Und bei einem GdB von 20 geht man ohnehin kein Risiko ein eventuell abgestuft zu werden.

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Gruß
Morgenröte

Im Widerspruch relevanter Urteil erwähnen?

c.amio, Saarland, Thursday, 21.01.2016, 11:29 (vor 3025 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernelle,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass es immer darauf ankommt was der beh. Arzt schreibt.
Auch ob der MA beim Facharzt in aktuell Behandlung war.
Schreibt aber der Arzt mein Pat. war seit einem halben Jahr nicht mehr in Behandlung, so wird der GdB gleich niedriger eingestuft. Auch sollte der MA vor Antragstellung immer mit dem Arzt sprechen und ihm genau seine Beschwerden beschreiben.
Oft schicken die Ärzte einfach nur die Diagnosen und nicht die Auswirkungen.
Wie gesagt, meine Erfahrung.

Gruß

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Viele Grüße
Acryler

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