Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft (Antragstellung / Widerspruch)

Kati, Sunday, 07.02.2016, 13:29 (vor 3007 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich möchte mich heute wieder einmal mit einem Anliegen an euch wenden.

Es geht um folgenden: Es ist ein GdB 40 anerkannt wurden. Jetzt hat der Betroffene einen Antrag auf Erhöhung und damit auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt.

Die Frage ist: Gelten mit der Antragstellung vorläufig (also so lange das Antragverfahren läuft), bis zum Bescheid, die Rechte von Schwerbehinderten bei einer Bewerbung. Welche gesetzlichen Regelungen gelten hier grundsätzlich?

Wir sind uns nicht sicher. Es ist aber für einen aktuellen Fall sehr wichtig.

Ich danke euch!

Viele Grüße

Kati

Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft

Heinrich, Sunday, 07.02.2016, 17:59 (vor 3007 Tagen) @ Kati

Hallo,

NEIN! Es sei er ist gleichgestellt.

Weiter, der Fall wird komplett neu vom VA bewertet, daher kann es auch negativ enden, also ein GdB vom < 40 oder gar < 30 am Ende herauskommen!

Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 07.02.2016, 19:10 (vor 3007 Tagen) @ Kati

hallo,

während des laufenden Antragverfahrens gibt es lediglich den vorläufigen Rechtsschutzgem. § 90 Abs. 2a SGB IX - beginnend drei Wochen nach Zugang des Antrages beim VA.

--
&Tschüß

Wolfgang

Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 08.02.2016, 12:38 (vor 3006 Tagen) @ Kati

Moin Moin Kati,

mein Ratschlag, heute noch formlos Gleichstellung beantragen, falls der Arbeitsplatzwechsel aus anerkannten Behinderungsgründen notwendig ist (Beispiel Beschäftigte/r mit fortgeschrittener Kniegelenksarthrose im Transportdienst und im Anschreiben der Bewerbung angeben, dass der Gleichstellungsantrag läuft .... wenn der Arbeitgeber nicht auf die 3 Wochenfrist kommt und dann zum Vorstellungsgespräch einlädt ..... warum sollen wir ihn darauf hinweisen.

Eine Grundlage für die Gleichstellung ist es, dass man aufgrund der behinderungsbedingt anerkannten Gesundheitsstörungen einen neuen Arbeitsplatz benötigt. Dieser kann durchaus beim alten Arbeitgeber sein.

Der Gleichstellungsantrag kann auch parallel zu einem Folgeantrag gestellt werden.


Liebe Grüße

Hendrik

Laufendes Antragsverfahren auf Schwerbehinderteneingenschaft

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 08.02.2016, 14:27 (vor 3006 Tagen) @ Hendrik1

Sorry Hendrik,

aber Du unterliegst demselben Trugschluß.

Auch der Antrag auf Gleichstellung begründet keine besonderen Ansprüche eines Bewerbers in einem Bewerberverfahren.

Natürlich sollte der Antrag gestellt werden - eben weil er idR viel schneller entschieden wird als ein Erhöhungsantrag. Aber besondere Rechte bringt er erst mal - mit Ausnahme des § 90 Abs. 2a SGB IX - vor der Bescheidung nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion