Berufsbildungswerk (Allgemeines)

Volker70, BW, Monday, 08.02.2016, 18:42 (vor 3023 Tagen)

Unsere Firma hat seit ca. 2 Jahre eine Kooperation mit einem Berufsbildungswerk und bietet im Rahmen von VAMP den dortigen Jugendlichen die Möglichkeit, den praktischen Teil der Ausbildung bei uns zu absolvieren. Teilweise kommen diese mehrere Monate.
Sie werden nicht über den 99er beim BR eingereicht, sondern nur eine Information das sie da sind.
Meine Frage: Bin ich als SBV für diese Leute zuständig, wenn diese einen Ausweis haben.
Und zählen sie auch zum Zuständigkeitsbereich der JAV?

Berufsbildungswerk

ciralifan, Tuesday, 09.02.2016, 08:56 (vor 3022 Tagen) @ Volker70

Schau mal hier:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a725-verzahnte-ausbildung.pdf?__blob=publicationFile

Ein Punkt dort sagt aus, diese Jugendlichen mit Behinderung werden doppelt auf die Ausgleichabgabe angerechnet.
Allein hierdurch sehe ich SBV und JAV Zuständigkeit, der Rest ergibt sich dadurch, das die SBV für alle Belange rund um den Ausbildungs-/Arbeitsplatz im Betrieb bei Menschen im Betrieb mit Behinderung zuständig ist.

Berufsbildungswerk

Heinrich, Tuesday, 09.02.2016, 10:34 (vor 3022 Tagen) @ Volker70

Hallo,

SBV Zuständigkeit = Ja, denn hier kommt es nicht auf einen bestehenden ArbV mit dem AG des Betriebes der Beschäftigung an. Nur darauf, dass sie im Betrieb beschäftigt werden.

JAV Zuständigkeit = analog BR Zuständigkeit, weiter kein aber Thema dieses Formums.

Berufsbildungswerk

Volker70, BW, Tuesday, 09.02.2016, 17:29 (vor 3022 Tagen) @ Heinrich

Danke für die Antworten, waren sehr hilfreich !

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