Frist für das Anschreiben (BEM)

Kati, Tuesday, 09.02.2016, 12:02 (vor 3008 Tagen)

Liebe Forum-Mitglieder,

ich habe eine Frage zum BEM:

Gibt es eine verpflichtende Frist, innerhalb derer Beschäftigte mit Krankheitsausfall von über 6 Wochen im Sinne des BEM angeschrieben werden müssen?

Ich danke euch.

Viele Grüße

Kati

Frist für das Anschreiben

garda, Berlin, Tuesday, 09.02.2016, 12:40 (vor 3008 Tagen) @ Kati

Liebe Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage zum BEM:
Gibt es eine verpflichtende Frist, innerhalb derer Beschäftigte mit Krankheitsausfall von über 6 Wochen im Sinne des BEM angeschrieben werden müssen?

Hallo Kati,

im Gesetz steht keine Frist, sie könnte sich somit nur aus einer abgeschlossenen Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung ergeben.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Frist für das Anschreiben

ciralifan, Tuesday, 09.02.2016, 13:28 (vor 3008 Tagen) @ Kati

Hallo Kati,
eine Frist gibt es zwar nicht - aber die Praxis zeigt immer wieder "Zeitnah" sollte es sein.Ein zu großer Zeitablauf bringt hierbei nur Unverständnis der Mitarbeiter zu diesem wichtigen Thema.

Frist für das Anschreiben

Heinrich, Tuesday, 09.02.2016, 17:18 (vor 3008 Tagen) @ Kati

Hallo,

das der AG hier zeitnah handeln muss, ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der AG dieses BEM auch AN anbieten muss, die zum Zeitpunkt des § 84 Abs 2 SGB IX noch arbeitsunfähig ist. So auch Gerichte.

Schäden, Nachteile des Betroffenen wegen verspätetem BEM muss sich auch der AG zurechnen lassen.

Frist für das Anschreiben

Cebulon, Tuesday, 01.08.2017, 07:15 (vor 2469 Tagen) @ Kati

Gibt es eine verpflichtende Frist?

Hallo Kati, laut ständiger höchstrichterlicher Recht­spre­chung erfordert das BEM eine "frühzeitige" Klärung:

BVerwG vom 23.06.2010 - 6 P 8.09
BAG vom 30.09.2010 -2 AZR 88/09

Gruß,
Cebulon

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