BEM-Akten vs. Betriebsübergang (BEM)

Paul, Hamburg, Wednesday, 10.02.2016, 10:18 (vor 3007 Tagen)

Hallo,

uns stellt sich gerade die Frage wie mit BEM-Akten im Rahmen eines Betriebsüberganges umgegangen werden soll.
BEM-Akten sind ja getrennt von der Personalakte aufzubewahren und gehen ja m.E. nicht mit.
Bei uns ist es allerdings so, dass es konzerninterne Betriebsübergänge nach 613a sind.
Die handelnden Personen bleiben meistens gleich, auch sind die Akteure der Personalabteilungen identisch. Es besteht auch meist ein Interesse, dass die im BEM hinterlegten Maßnahmen im neuen Betrieb fortgeführt werden.
Meine Idee dazu wäre, die Übernahme der BEM-Akten vom Einverständnis des Betroffenen abhängig zu machen.
Oder geht es gar nicht.
Hat einer eine Lösung oder ähnliche Erfahrungen gemacht.

Lieben Gruß
Paul

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Heinrich, Wednesday, 10.02.2016, 11:03 (vor 3007 Tagen) @ Paul

Hallo,

wieso sollen BEM Akten nicht mit dem AN auch hier übergehen, also mit dem Betrieb indem der AN ja weiterarbreitet am gleichen Arbeitsplatz mitwechseln?
Es müssen ja doch auch weiter die ggf vereinbarten Maßnahmen fortgeführt werden und dieses muss auch nachprüfbar sein.

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Paul, Hamburg, Wednesday, 10.02.2016, 11:30 (vor 3007 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

ja, auf den ersten Blick macht es auch Sinn. Was aber wenn der MA nicht möchte, dass der neue Vorgesetzte (der wechselt in einigen Fällen) z.B. über eine bestehende Alkoholerkrankung oder über eine psychische Beeinträchtigung Kenntnis erlangt.
Ich bin mir auch über die rechtliche Situation nicht im klaren. Was geht beim Betriebsübergang mit. Auch z.B. Protokolle über Maßnahmen aus unserer BV zu Suchterkrankungen?
Paul

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Heinrich, Wednesday, 10.02.2016, 11:57 (vor 3007 Tagen) @ Paul

Hallo,

neue Vorgesetzte kann es auch im alten/ gleichen Betrieb geben. Weiter darf nicht einfach ohne berechtigten Grund in diese Akte eingesehen werden. Dieses gilt grundsätzlich.


Hier findesr Du nützliches.
http://www.iqpr.de/iqprweb/seiten/dienstleistung/betriebliches_eingliederungsmanagement/betriebliches_eingliederungsmanagement.aspx


https://www.google.de/search?q=einsicht+bem+akte&oq=bem+akte&aqs=chrome.2.69i57j0l3j69i61.11849j0j4&client=tablet-android-tmobile-de&sourceid=chrome-mobile&ie=UTF-8

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Paul, Hamburg, Wednesday, 10.02.2016, 17:00 (vor 3007 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

vielen Dank für die Mühe. Ich bin bei allen Fragen zum BEM gut aufgestellt. Trotzdem bleibt meine Frage unbeantwortet. Stell Dir vor der Betriebsübergang geht an einen Betrieb ohne Betriebsrat und SBV. Da möchte ich als Betroffener doch gefragt werden, wenn sensible Daten mitgehen. Ich habe mein Einverständnis zum BEM ja auch wegen der vorhandenen Interessenvertretungen erteilt.

Gruß
Paul

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Heinrich, Thursday, 11.02.2016, 10:37 (vor 3006 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

es ist nun einmal so, bei einem Betriebsübergang tritt der neue AG in ALLE Rechte und Pflichten des alten AG ein.

Der AN hat das Recht dem Betriebsübetgang nicht zuzustimmen, Folge er geht nicht mit in den neuen Betrieb über.

Der neue AG benötigt dann ggf auch die BEM Akte, wenn er zB nach dem Übergang dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte. Denn dann muss er ja belegen, dass versucht wurde die Kündigung durch ein BEM abzuwehren. Denn ohne angebotenes ordnungsgemäßes BEM kann idR nicht aus Gründen der Gesundheit gekündigt werden.

Dieses gilt auch bei Betrieben ohne MA Vertretungen. Auch gilt immer der Datenschutz.

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Paul, Hamburg, Thursday, 11.02.2016, 11:29 (vor 3006 Tagen) @ Heinrich

Hallo,


Der neue AG benötigt dann ggf auch die BEM Akte, wenn er zB nach dem Übergang dem AN aus Gründen der Gesundheit kündigen möchte. <

genau dies sind meine Bedenken.
Ich möchte verhindern das der neue Arbeitgeber die Kündigungsgründe ungefragt übermittelt bekommt.
Paul

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

WoBi, Thursday, 11.02.2016, 13:08 (vor 3006 Tagen) @ Paul

Hallo Paul,

dein Beitrag ist ein wichtiger Hinweis für künftige BEM-Vereinbarung. Betriebsabspaltungen, Betriebsübergänge, Verschmelzungen kommen immer mehr vor und die Regelungen im Umwandlungsgesetz (UmwG) gibt den Unternehmen viele Handlungsoptionen. Eine Regelung was mit den BEM-Unterlagen in diesem Fall geschehen soll, wird kaum in BEM-Vereinbarungen geregelt sein. Im Fall von einem Betriebübergangs nach § 613a BGB erfolgt dies mit allen Rechten und Pflichten und die bestehende BEM-Vereinbarung gilt in der Regel weiter. Die Aufbewahrung und deren Dauer ist oft in BEM-Vereinbarungen geregelt. Damit dürfte der Zugriff auf BEM-Unterlagen zeitlich beschränkt sein. Die Zugriffmöglichkeit selbst unterliegt dem besonderen Datenschutz und dürfte in einer BEM-Vereinbarung geregelt sein.

Ich werde deinen Hinweis für einen Nachtrag zur BEM-Vereinbarung aufgreifen. Ist besonders wichtig, wenn es keine Kontrolle durch eine Mitarbeitervertretung (BR / SBV) mehr geben wird.

--
Gruß
Wolfgang

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

Heinrich, Thursday, 11.02.2016, 15:09 (vor 3006 Tagen) @ Paul

Hallo,

Ich möchte verhindern das der neue Arbeitgeber die Kündigungsgründe ungefragt übermittelt bekommt.

Krankenfehltage und dieses sind ja die Gründe des BEM, und sind ggf der Grund einer Kündigung aus Gründen der Gesundheit, ergeben sich aus der Pers-Akte. Diese geht mit zum neuen AG.

Betreffend BV nach Betriebsübergang somit auch BEM BV siehe hier:
https://www.iww.de/aa/archiv/betriebsuebergang-das-schicksal-von-gesamt-betriebsvereinbarungen-beim-betriebsuebergang-f5061

BEM-Akten vs. Betriebsübergang

DHR, Thursday, 24.03.2016, 17:23 (vor 2964 Tagen) @ Paul

Meine Frage ware:

Hätte ein schwerbehinderter Mitarbeiter, der sich in einem BEM Verfahren beim jetzigen Arbeitgeber befindet --und zwar bevor er offiziell davon unterrichtet wurde dass er bei einem Teilbetriebsübergang in scope ist und zum Partner übergehen soll--nicht hervorragende Chancen dem Betriebsübergang zu widersprechen, insbesondere wenn der Partner weder BR noch SBV hat?

Freue mich auf Eure Antworten!

LG

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