Beamter stellt Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

SBV Bea, Pirna, Tuesday, 16.02.2016, 09:10 (vor 2997 Tagen)

Hallo,
ich erhielt jetzt die Anfrage zu einer Stellungnahme zur Gleichstellung. Nach Rücksprache mit dem Kollegen stellte sich heraus, dass den Status eines Beamten hat. Des weiteren möchte er sich beruflich weiter entwickeln bzw. verändern, jedoch erhielt er bisher keine Chance. Da er nun den Grad 30 anerkannt bekommen hat, möchte er nun die Gleichstellung beantragen.

Im öffentlichen Dienst ist es ja derzeit so, dass bei fachlicher Eignung SB oder Gleichgestellte eine gute Chance haben auch eingestellt oder versetzt zu werden.

Nun habe ich gelesen, dass die Gleichstellung eines Beamten nicht generell ausscheidet. Hierzu das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 01.03.2011 - B 7 AL 6/10.
Weiterhin könnte ich doch in meiner Stellungnahme auch das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 06.08.2014 - B11 AL 5 / 14 R anbringen. Hier hat eine Beamtin geklagt, dass die Gleichstellung versagt wurde. Das Gericht hat hierbei festgestellt, dass die Gleichstellung benötigt wird um einen neuen Arbeitsplatz erlangen zu können.

Wie seht ihr die Chance für meine Kollegen? Kann ich mich noch auf etwas anderes berufen?
Ich danke euch für eure Antworten!
Viele Grüße
Bea

Beamter stellt Gleichstellungsantrag

Heinrich, Tuesday, 16.02.2016, 10:14 (vor 2997 Tagen) @ SBV Bea

Hallo,

Gleichstellungen gibt es nicht nur um einen anderen ggf besseren Job, Stelle zu bekommen.

Es müssen immer in den Gründen der anerkannten Behinderung liegende Gründe eine Gleichdtellung erforderlich machen.

Gleich ob Beamter oder Arbeitnehmer.

Beamter stellt Gleichstellungsantrag

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 16.02.2016, 14:13 (vor 2997 Tagen) @ SBV Bea

Moin Moin Bea,

es muss bei einer Gleichstellung immer um 2 Sachverhalte gehen, die auch in Kombination vorliegen können:
1. der Arbeitsplatz ist aufgrund der behinderungsbedingten Auswirkungen gefährdet
2. es wird aufgrund der behinderungsbedingten Auswirkungen ein neuer Arbeitsplatz benötigt.
Dieses gilt grundsätzlich unabhängig vom Status als Beamter, allerdings hat dieser einen sehr hohen Kündigungsschutz, daher scheidet die Gefährdung unter 1. oft aus.
Sollte er aber beispielsweise oft und lange krank sein und ihm daher die Frühpensionierung drohen, schützt ihn davor der Kündigungsschutz nicht und er benötigt zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses die Schutzrechte der Schwerbehinderten, um leichter aus der Gefährdungssituation hinaus in eine leidensgerechte Tätigkeit zu kommen.
Daher gilt, wenn er einen neuen Arbeitsplatz aufgrund der Einschränkungen benötigt, ist die Gleichstellung aufgrund der leichteren Vermittelbarkeit gerechtfertigt.

Sollte dieses aber nur ein Wunsch von ihm sein, um unabhängig von den Einschränkungen leichter beruflich voranzukommen, wird der Antrag wahrscheinlich abgelehnt werden.

Ich hoffe, dieses hilft Dir weiter.

Liebe Grüße

Hendrik

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