Sonderkündigungsschutz ausgehebelt? (Kündigung)

andreasb, Tuesday, 16.02.2016, 18:19 (vor 3000 Tagen)

Ein freundliches Hallo in die Runde.

Mich beschäftigt ein problem mit dem Sonder-Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragstellung beim IA.

Ich habe einen Kollegen, der einen Antrag auf Schwbh gestellt hat. Die ersten 3 Wochen sind noch nicht ganz rum. Es fehlt nur noch 1 Tag. Gestern wurde dem Kollegen am Telefon vom Personalchef gesagt er müsse mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen.

Mir ist nur bekannt, dass der Sonder-Kündigungsschutz durch den Zugang der Kündigung ausgehebelt wird, wenn die Wartefrist von 3 Wochen noch nicht rum ist. Aber wie verhält es sich bei einer telefonischen Ankündigung vor Fristablauf? Ist durch diese Ankündigung der Sonder-Kündigungsschutz ausgehebelt?

Schöne Grüße

Sonderkündigungsschutz ausgehebelt?

Heinrich, Tuesday, 16.02.2016, 18:55 (vor 3000 Tagen) @ andreasb

Hallo,

es ist immer der Zugang der Kündigung entscheidend, nicht eine Ankündigung.

Aber:
Betriebsbedingte Kündigung
Beabsichtigt der Arbeitgeber den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, ist die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, einen bestimmten Arbeitsplatz einsparen zu wollen, grundsätzlich hinzunehmen.

Das Integrationsamt hat allerdings zu prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers, ggf. nach zumutbaren Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen, möglich erscheint.

Quelle:https://www.haufe.de/

Bedeutet, der Schutz ist hier geringer.

Sonderkündigungsschutz ausgehebelt?

andreasb, Tuesday, 16.02.2016, 20:13 (vor 3000 Tagen) @ Heinrich

Aber:
Betriebsbedingte Kündigung
Beabsichtigt der Arbeitgeber den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung, ist

> die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, einen bestimmten Arbeitsplatz
> einsparen zu wollen, grundsätzlich hinzunehmen.

Vielen Dank Heinrich,

Ich würde dem nur noch hinzufügen wollen, dass die Sozialauswahl den Status der Schwerbehinderung berücksichtigen muss.

Schöne Grüße

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