Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA (Kündigung)

andreasb, Wednesday, 17.02.2016, 16:46 (vor 2999 Tagen)

Hallo zusammen,
angenommen jemand stellt einen Antrag auf Verschlechterung beim IA
aber auch einen Antrag auf Gleichstellung bei der AfA und die 3 Wochen Frist ist in beiden Fällen abgelaufen. Nun kommt die Kündigung.

Nach §85 SGB IX muss der AG nur das IA um Zustimmung bitten.
Aber was ist mit der AfA? Muss die nicht um Zustimmung gebeten werden?

Schöne Grüße

Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.02.2016, 16:53 (vor 2999 Tagen) @ andreasb

Hallo,

die AA hat mit einer Kündigung gar nichts zu tun (außer, daß sich der Betroffene rechtzeitig bei ihr melden muß)
Maßgeblich ist allein das IA, so wie es auch in § 85 SGB IX drinsteht:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__85.html

--
&Tschüß

Wolfgang

Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA

andreasb, Wednesday, 17.02.2016, 17:47 (vor 2999 Tagen) @ albarracin

Woher weiß denn das Integrationsamt, dass bei einem Gleichstellungsantrag der Kündigungsschutz durch Fristablauf existiert?

Aber vermutlich muss der AN den Anspruch einfach geltend machen und sich nicht auf das IA verlassen.

Schöne Grüße

Bei Kündigung Anhörung der Agentur für Arbeit AfA

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.02.2016, 20:40 (vor 2999 Tagen) @ andreasb

Hallo,


Aber vermutlich muss der AN den Anspruch einfach geltend machen und sich nicht auf das IA verlassen.

Genau so muß es laufen.
Der AN muß - ggfs. mit Deiner Unterstützung - den Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz ggü. dem AG (beweisbar) geltend machen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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