Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber (Allgemeines)

CheGue77, Monday, 22.02.2016, 13:53 (vor 3017 Tagen)

Hallo,
ich bin Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen in einer Einrichtung im öffentlichen Dienst.
In einer Dienststelle war eine Stelle zu besetzen. Diese Stelle wurde am 14.12.15 (Frist drei Wochen) ausgeschrieben. Einziger Bewerber war ein schwerbehinderter MA, der zudem auch ein Mandatsträger (SBV) ist. Bewerberübersicht wurde dem PR nach Verstreichen der Bewerbungsfrist vorgelegt.
Weitere zwei Wochen später teilte die Verwaltung der örtlichen SB und dem PR mit, dass die Stellenausschreibung zurückgezogen wird (Es gäbe eine/n Versetzungsbewerber/in - kein(e) SB - ).
In kürze soll dem PR die Vorlage mit der Stellenbesetzung durch die Versetzungsbewerberin präsentiert werden.

Fakt ist, dass die Verwaltung Fehler bei der rechtzeitigen Unterrichtung der örtlichen SBV gemacht hat. Mit §95 (2)SGB IX kann ich die ganze Sache sicher noch etwas hinauszögern...

Mich würde aber mehr interessieren, ob das Vorgehen in Sachen Rücknahme bzw. Abbruch des Stellenbesetzungsverfahren nicht angreifbar ist?

Im BPersVG und SGB IX werde ich nicht so recht fündig.
Hier im Forum scheint es so einen Fall bislang auch noch nicht gegeben zu haben.
LG
Che

Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber

Heinrich, Monday, 22.02.2016, 17:17 (vor 3017 Tagen) @ CheGue77

Hallo,

AG können immer, sogar noch dann wenn einer Besetzung durch den BR/PR zugestimmt wurde, diese Ausschreibung zurückziehen.

Wenn wie hier aber nur eine einzige Bewerbung eines Mandatträgers vorgelegen hat, könnte man zu recht vermuten, dass dieses erfolgte weil der Bewerber ein Mandatsträger war. Dann wäre es eine verbotene Behinderung im Mandat, hier des Mandatsträger, Verstoß gegen SGB IX § 96, 2.

Dann sollte der Bewerber bei erneuter geplanter Besetzung seine Bewerbung aufrecht erhalten und ggf sich auch nochmals neu bewerben. Der BR/PR kann und sollte dann seine Möglichkeiten im Rahmen der Mitbestimmung zB auch Verweigerung der Zustimmung nutzen.

Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber

Heinrich, Monday, 22.02.2016, 18:16 (vor 3017 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

ergänzend, wenn es sich beim Bewerber nicht um einen Mandatsträger handelt, sondern "nur" um einen schwerbehinderten Bewerber, könnte man ebenfalls unterstellen, dass dieses nur aus Gründen der Behinderung erfolgte, was dann auch Verstoß gegen das AGG wäre. Auch dann ein Verstoß gegen § 81 Abs. 2 SGB IX " (2) Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen."

Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber

CheGue77, Monday, 22.02.2016, 21:33 (vor 3016 Tagen) @ Heinrich

Erstmal vielen Dank Heinrich!
Zusatz: Der AG wird die Stelle nicht neu ausschreiben, sondern mit einer/einem Versetzungsbewerber/in besetzen.

Rücknahme eines Stellenangebotes zum Nachteil SB-Bewerber

MatthiasNRW, Tuesday, 23.02.2016, 13:59 (vor 3016 Tagen) @ CheGue77

Primär geht es hier m. E. nicht um eine Frage der Rechtsstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters oder eines Mandatsträgers.

Dem Dienstherrn steht kraft seiner Organisationsgewalt zu, ein Stellenbesetzungsverfahren aufgrund sachlicher Gründe zu beenden (siehe z. B. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012, 2 C 6/11). Unsachlich wäre es jedoch, "einen unerwünschten Kandidaten aus leistungsfremden Erwägungen" vom weiteren Verfahren ausschließen zu wollen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.01.2015 (Az. 6 CE 14.2444) die Besetzung eines Dienstpostens mit einem Versetzungsbewerber und den Abbruch des vorgelagerten Besetzungsverfahrens als zulässig erachtet.

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