Zusatzurlaub im ÖD (Zusatzurlaub)

Max, Thursday, 26.01.2006, 14:13 (vor 6674 Tagen)

Hallo Leute,

mein Arbeitgeber hat aufgrund des neuen Tarifvertrages im öffentlichen Dienst mit sofortiger Wirkung die Zusatzurlaubstage (3 Tage) für Schwerbehinderte unter 50 % gestrichen.
Ist das in Ordnung>

Danke für Antworten
Max

Zusatzurlaub für behinderte Arbeiter im öffentlichen Landesdienst

Wolfgang E., Thursday, 26.01.2006, 16:25 (vor 6674 Tagen) @ Max

» Mein Arbeitgeber hat aufgrund des neuen Tarifvertrages im öffentlichen
» Dienst mit sofortiger Wirkung die Zusatzurlaubstage (3 Tage) für
» Schwerbehinderte unter 50 % gestrichen. Ist das in Ordnung>

Ich fürchte ja! Ich kenne zwar den geänderten TV nicht. Derartige Zusatzurlaube für Arbeiter im öffentlichen Dienst eines Landes beruhten ja nicht auf § 125 SGB IX (Schwerbehindertenrecht), sondern auf Tarifverträgen wie dem [link=http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/arbeiter.php>loadid=61]§ 49 Abs. 4[/link] Manteltarifvertrag für Arbeiter (MTA). Wenn es keine Übergangsvorschrift im geänderten Tarifvertrag gibt, dann wäre der Zusatzurlaub für behinderte Arbeiter eines Landes weg.

Zusatzurlaub im ÖD

hackenberger, Thursday, 26.01.2006, 18:48 (vor 6674 Tagen) @ Max

Hallo Max,

Wolfgang hat ja schon die Rechtslage geschrieben. Du könntest aber überlegen die 2 gestrichen Tage über die Integrationsvereinbarung wieder zu erhalten. Also versuchen ob der AG bereit ist ggf. Betriebsbezogen diese 2 Tage wieder zusätzlich zum Anspruch aus dem TV zu gewähren.

Ein Versuch wäre es wert.

Zusatzurlaub im ÖD

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Saturday, 28.01.2006, 18:33 (vor 6672 Tagen) @ Max

Es gibt einen Bezirkszusatztarifvertrag Nr.2 für BW, in dem 3 Tage Zusatzurlaub geregelt sind. Dieser Vertrag ist noch nicht gekündigt.
Wir (Vertrauensleute mit verdi) streiten gerade mit den Arbeitgebern, ob das Teil noch Gültigkeit hat oder nicht.
Grüße
J.Schmitt

Zusatzurlaub im ÖD

Sabine Scheuring @, Thursday, 23.03.2006, 13:43 (vor 6618 Tagen) @ Sozialportal

» Es gibt einen Bezirkszusatztarifvertrag Nr.2 für BW, in dem 3 Tage
» Zusatzurlaub geregelt sind. Dieser Vertrag ist noch nicht gekündigt.
» Wir (Vertrauensleute mit verdi) streiten gerade mit den Arbeitgebern, ob
» das Teil noch Gültigkeit hat oder nicht.
» Grüße
» J.Schmitt


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wollte mal nachfragen, ob es schon eine verbindliche Regelung gibt..
d.h. wird dieser Zusatzurlaub unter 50 % im öffentlichen Dienst nun weiter
gewährt oder nicht....

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
S.Scheuring

Zusatzurlaub im ÖD

Maximilian, Friday, 24.03.2006, 19:14 (vor 6617 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke für die umfangreichen Antworten.

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