Beurteilungsverfahren Beamte (Umgang mit Arbeitgeber)

SBV-knorpeli, Monday, 29.02.2016, 18:08 (vor 3005 Tagen)

Liebe Leute,

muss die Dienststelle, wenn ein Beurteilungsverfahren von schwerbehinderten Beamten ansteht, die SBV sofort informieren, bevor die Dienststelle erstmals mit der zu beurteilenden Person spricht?

Ich bin der Meinung, dass hier §95 (2) greift und die Dienststelle nicht erst die betroffene Person befragen darf, ob sie die SBV unterrichten darf. Die Nennung von Namen beinhaltet m.E. die umfassende Information, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist.

Auch im BEM-Verfahren muss die Dienststelle ja den PR unter Angabe der Namen informieren.

Beurteilungsverfahren Beamte

SBV-knorpeli, Tuesday, 01.03.2016, 06:20 (vor 3005 Tagen) @ SBV-knorpeli

...um noch etwas präziser zu sein:
Eine Dienststelle beruft sich auf den Persönlichkeits-/Datenschutz und meint, die betroffene Person vor der Information der SBV von eben diesem Umstand begfragen zu müssen.

Beurteilungsverfahren Beamte

MatthiasNRW, Wednesday, 02.03.2016, 08:13 (vor 3004 Tagen) @ SBV-knorpeli

...um noch etwas präziser zu sein:
Eine Dienststelle beruft sich auf den Persönlichkeits-/Datenschutz und meint, die betroffene Person vor der Information der SBV von eben diesem Umstand begfragen zu müssen.

So hat es klingt:
Die Meinung des schwerbehinderten Mitarbeiters hat keinen Einfluss auf die Informationspflicht des Arbeitgebers.

Die Informationspflichten treffen den Arbeitgeber ebenso wie die Beteiligungspflicht sich für die SBV ergibt. Einen Verzicht (aufgrund welcher Aspekte auch immer) sieht das Gesetz nicht vor.

Eine Ausnahme stellt lediglich § 81 Abs. 1 Satz 10 SGB IX dar, in der die Möglichkeit eingeräumt ist, dass ein schwerbehinderter Bewerber die Beteiligung der SBV ausdrücklich ablehnt.

Beurteilungsverfahren Beamte

SBV-knorpeli, Wednesday, 02.03.2016, 08:42 (vor 3004 Tagen) @ MatthiasNRW

Vielen Dank! ✿
Es bestätigt meine Auffassung.
Mittlerweile habe ich z.B. auch einen entsprechenden Hinweis auf die "Teilhabe-Richtlinie" NRW bekommen. Auch in den "Teilhabe-Richtlinien" Hamburg habe ich eine dementsprechend deutlich präzisere Formulierung gefunden.

In Niedersachsen besteht offensichtlich Bedarf auf eine klarere Formulierung in den Richtlinien .......

MfG

Beurteilungsverfahren Beamte

Cebulon, Wednesday, 02.03.2016, 13:11 (vor 3003 Tagen) @ SBV-knorpeli

In Niedersachsen besteht offensichtlich Bedarf auf eine klarere Formulierung in den Richtlinien ...

SGB IX-Richtlinien zum länderübergreifenden Vergleich, in denen womöglich präzisere Regelungen enthalten sind zur gesetzlichen SBV-Beteiligung (Unterrichtung) als in den schon etwas "betagten" Teilhabe-Richtlinien Niedersachsen 2004, gibt's hier (ganz unten links).

Gruß,
Cebulon

Beurteilungsverfahren Beamte

SBV-knorpeli, Thursday, 03.03.2016, 21:53 (vor 3002 Tagen) @ Cebulon

....Das Dumme ist, in der vorliegenden Neufassung soll der gleiche Unfug stehen.;-)

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