Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Lektüre / Gesetze)

wernerww1, Paderborn, Friday, 27.01.2006, 11:10 (vor 6670 Tagen)

Hallo
wer kann mir helfen
ich wechsele ab 01.04.2006 in eine andere Firma 613a Betriebsübergang
verlier ich mein amt als Schwerbehindertenvertreter
obwohl ich bis september im Amt bin.
oder muss ich neu wahlen einleiten ab 01.04.2006

Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Saturday, 28.01.2006, 18:25 (vor 6669 Tagen) @ wernerww1

Hallo Werner,

der aufzunehmende Betrieb stellt auch die Schwerbehindertenvertretung.
Wenn dein Betrieb von einem anderen Betrieb einverleibt wird, dann verlierst du zu dem Zeitpunkt der Übernahme das Amt.

Grüße
J.Schmitt

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