blinder aktivismus (Allgemeines)

traute, Friday, 27.01.2006, 19:29 (vor 6673 Tagen)

eine meiner betreuten ist körperbehindert und bewegt sich im rolli. durch zufall kam ich mit ihr in kontakt, nachdem so einiges schief gelaufen war. mit anderen worten, weder die dienststelle noch sie selber nahm bei problemen kontakt zu mir auf, sondern sie versuchte, auf ihre weise probleme zu lösen. sie ist studie nurse, d.h. sie dokumentiert patientenstudien. für diese tätigkeit muß sie oft in archieve, die nur über treppen in kellern zu erreichen sind. sie betreut nicht nur in unserm haus patienten, sondern auch in den umliegenden kliniken. dazu fährt sie hin und her. es sind so ca 400 patienten, alle mit dicken akten. da sie als rollstuhlfahrerin in keine keller gelangt, hat sie ihren 15 jährigen sohn oft dabei, der ihr diese arbeit abnimmt. das weiß ich seit gestern. wie jeder weiß, sind akten schwer, manchmal muß man auf leitern klettern, um sie aus regalen zu holen.
ihr seht schon, worauf ich hinaus will, nämlich unfallgefahr. da der junge nicht beschäftigter ist, geht die kollegin ein erhebliches risiko ein. anscheinend bewußt. wer weiß, was sie sonst noch so alles "anstellt", damit sie ihre arbeit gewissenhaft ausüben kann und niemand merkt, dass sie hilfe, arbeitsassistenz benötigt.

sie selber hatte übrigens einen arbeitsunfall, als sie am OP tisch stand (hygienemangel) deshalb der rolli heute.

ich möchte in ihrem sinne weiteren schaden verhindern und denke sie muß eindeutig über ihre rechte und pflichten (arbeitsschutz)aufgeklärt werden.
langsam rede ich mir den mund fusselig.

wie würdet ihr mit so einer situation umgehen>

blinder aktivismus

hackenberger, Saturday, 28.01.2006, 11:06 (vor 6672 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

erst die Anmerkung, dass hier schon am Anfang hier etwas "ungeschickt" gelaufen ist. Die SchwbV sollte alle ihre "Klienten" kennen. Also kurzfristig nach Beginn der Beschäftigung kennen lernen. Ganz besonders die „Gründe der Behinderung“

Nur so kann man auf die zwingenden Notwendigkeit eingehen. Ganz besonders gehört dazu, festzustellen, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet ist. Hierzu zählt dann auch, dass ein „Rolli“ seinen Arbeitsplatz und die sonst mit der Erbringung seiner Arbeitsleistung notwendigen sonstigen Bereiche erreichen kann und zwar möglichst ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Also selbst bestimmtes leben/arbeiten oder einfach gesagt „Mensch sein“ können.

Nun zu der aktuellen Frage, was kann sollte man hier angehen> Ich würde einen Termin ansetzten mit „der Arbeitssicherheit, dem tech. Berater des Integrationsamtes, dem Beauftragten des AG für die Belange der Schwerbehinderten und ggf. sogar einem Vertreter der BG“. Mit diesen gemeinsam die Thematik erläutern/bewerten und mögliche Mittel der Abhilfe besprechen und dann darauf dringen dieses umzusetzen.

Der AG ist hier ganz klar auf Grund rechtlicher Grundlagen in der Pflicht und somit gefordert.

blinder aktivismus

traute, Saturday, 28.01.2006, 11:42 (vor 6672 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Traute,
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» erst die Anmerkung, dass hier schon am Anfang hier etwas "ungeschickt"
» gelaufen ist. Die SchwbV sollte alle ihre "Klienten" kennen. Also
» kurzfristig nach Beginn der Beschäftigung kennen lernen. Ganz besonders
» die „Gründe der Behinderung“

bei 280 klienten ist es nicht so einfach, alle zu kennen.
klar ist am anfang einiges schief gelaufen, ich habe von ihr erst erfahren, als sie 1 jahr bei uns war und probleme auftauchten. (unterlassung der dienststelle bzg. informationen bei einstellung, alles lief sehr merkwürdig ab
)
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» Nur so kann man auf die zwingenden Notwendigkeit eingehen. Ganz besonders
» gehört dazu, festzustellen, dass der Arbeitsplatz behindertengerecht
» ausgestattet ist. Hierzu zählt dann auch, dass ein „Rolli“ seinen
» Arbeitsplatz und die sonst mit der Erbringung seiner Arbeitsleistung
» notwendigen sonstigen Bereiche erreichen kann und zwar möglichst ohne auf
» fremde Hilfe angewiesen zu sein. Also selbst bestimmtes leben/arbeiten
» oder einfach gesagt „Mensch sein“ können.
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» Nun zu der aktuellen Frage, was kann sollte man hier angehen> Ich würde
» einen Termin ansetzten mit „der Arbeitssicherheit, dem tech. Berater des
» Integrationsamtes, dem Beauftragten des AG für die Belange der
» Schwerbehinderten und ggf. sogar einem Vertreter der BG“. Mit diesen
» gemeinsam die Thematik erläutern/bewerten und mögliche Mittel der Abh

bernd, nachdem ich vor monaten von ihr gehört habe, habe ich SOFORT eine arbeitsplatz gefährdungs beurteilung mit allen beteiligten einrichtungen durchgeführt. es gab nicht mal einen vernünfitgen stuhl bzw arbeitsraum für sie. (ich hatte damals schon mal darüber gepostet) den und alle techn. hilfsmittel hat sie jetzt.

nur was kann ich tun, wenn die gute ihren mund NICHT aufmacht und sagt, dass sie arbeitsassistens benötigt, sondern auf eigene faust dafür sorgt> damit dann sich und andere gefährdet (auch wenn es ihr sohn ist). ich bewege mich da völlig auf neuland mit rollifahrern. mehr als sie abfragen kann ich nicht. da muß sie schon selber sagen, was sie benötigt, meinst du nicht>

traute

blinder aktivismus

hackenberger, Saturday, 28.01.2006, 12:41 (vor 6672 Tagen) @ traute

Hallo traute,

ich denke mir auch, Du bist eine von den Vertrauenspersonen, welche sehr aktiv in ihrem Betrieb sind. Hier wäre zu prüfen in wie weit man eine Stellvertretung einsetzen kann. Weiter ist es sehr wichtig, dass man die andere Quellen mit nutzt. Diese können/sollten z.B. BR-Mitglieder sein. Man muss diese überzeugen, dass es auch zu ihren Aufgaben zählt "hier Augen und Ohren offen zu halten". Auch Vertrauenspersonen der Gewerkschaft im Betrieb können/sollten helfen und ggf. Hinweise geben. Also kurz gesagt "alle gemeinsam zu Wohle der Beschäftigten" den nur Gemeinsam ist man stark!

Auch ich kenne es, dass Betroffene sich nicht trauen, den Mund auf zu machen. Hier muss man dann teils die Koll. überzeugen. Es kann es lange Weg sein, auch dass ist mir klar, habe auch ich schon erlebt.

Erinnere auch einmal den Beauftragteb des AG an seine Pflichten. Denn zu seinen Pflichten gehört neben der Tatsache dafür Sorge zu tragen, dass die SchwbV eingebunden wird, auch dass er dafür Sorge trägt, dass Schwerbehinderte ihre Rechte erhalten.

Weiter ist es unerlässlich mit dem Integrationsamt eng zusammen zu arbeiten.

Ganz zum Schluss noch, aber Du weist es ja schon, auch hier im Forum findet man immer Rat und Unterstützung. Auch wenn ggf. hin und wieder mal eine Aussage etwas "klarer" ist, so ist es auf keinen Fall böse gemeint.;-)

Ich bin auch stets gerne bereit mal mit einer/einem Koll. hierzu ein Telefonat zu führen, denn oftmals läßt sich in einem Gespräch einiges besser erläutern. Also bei einem solchen Wunsch einfach ein Mail.:-)

blinder aktivismus

traute, Saturday, 28.01.2006, 13:50 (vor 6672 Tagen) @ hackenberger

» Hallo traute,
»
» ich denke mir auch, Du bist eine von den Vertrauenspersonen, welche sehr
» aktiv in ihrem Betrieb sind. Hier wäre zu prüfen in wie weit man eine
» Stellvertretung einsetzen kann.

das habe ich für 6 monate gemacht und dann wieder zurückgezogen, da die gegen MICH agiert haben (hinterlistig)

Weiter ist es sehr wichtig, dass man die
» andere Quellen mit nutzt. Diese können/sollten z.B. BR-Mitglieder sein.
» Man muss diese überzeugen, dass es auch zu ihren Aufgaben zählt "hier
» Augen und Ohren offen zu halten". Auch Vertrauenspersonen der Gewerkschaft
» im Betrieb können/sollten helfen und ggf. Hinweise geben. Also kurz gesagt
» "alle gemeinsam zu Wohle der Beschäftigten" den nur Gemeinsam ist man
» stark!

es sind alle im boot. wir haben eine integrationsvereinbarung und sind jetzt dabei, eine DV über eingliederungs management zu erarbeiten.
»
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Auch ich kenne es, dass Betroffene sich nicht trauen, den Mund auf zu
» machen. Hier muss man dann teils die Koll. überzeugen.

im beschriebenen fall sind es ÄRZTE, die kollegen dieser frau sind. sie machen die augen ZU!!und mich wütend über so viel ignoranz.

Es kann es lange
» Weg sein, auch dass ist mir klar, habe auch ich schon erlebt.
»
» Erinnere auch einmal den Beauftragteb des AG an seine Pflichten. Denn zu
» seinen Pflichten gehört neben der Tatsache dafür Sorge zu tragen, dass die
» SchwbV eingebunden wird, auch dass er dafür Sorge trägt, dass
» Schwerbehinderte ihre Rechte erhalten.

wir sind in engem kontakt.»

» Weiter ist es unerlässlich mit dem Integrationsamt eng zusammen zu
» arbeiten.

siehe oben
»

» Ganz zum Schluss noch, aber Du weist es ja schon, auch hier im Forum
» findet man immer Rat und Unterstützung. Auch wenn ggf. hin und wieder mal
» eine Aussage etwas "klarer" ist, so ist es auf keinen Fall böse
» gemeint.;-)
»
» Ich bin auch stets gerne bereit mal mit einer/einem Koll. hierzu ein
» Telefonat zu führen, denn oftmals läßt sich in einem Gespräch einiges
» besser erläutern. Also bei einem solchen Wunsch einfach ein Mail.:-)

danke für dein angebot. das größte problem ist, der laden ist zu groß. 5500 beschäftigte, z zt. bestehen vom land ernsthafte bemühungen, die uni zu verkaufen. das kommt zusätzlich hinzu. keiner weiß, wo es lang geht. kämpfe an allen fronten.

am montag bin ich in kassel. eine bundesarbeitgemeinschaft der SBV der uniklinika in DE soll gegründet werden. ich habe dieses seminar über verdi ausgeschrieben. 12 unis haben zugesagt... ein weiterer schritt... es ist leider so, dass wir unter den gegebenen arbeitsbedingungen unsere eigenen patienten "produzieren". frustrierend...

blinder aktivismus

hackenberger, Monday, 30.01.2006, 09:10 (vor 6670 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

hier ist auch einmal wieder ein Beispiel wie wichtig es ist alle Unterlagen der BR-/PR-Sitzungen zu kennen und genau zu lesen. Aus diesen Unterlagen ist ja dann auch zu ersehen, ob Einstellungen stattfinden und aus den Unterlagen des Einzustellenden ggf. auch ob eine Behinderung vorliegt.

Weiter sollte man auch prüfen und den AG ggf. befragen, ob er der Pflicht aus § 81 SGB IX, der Prüfung ob es bei der AA geeignete Schwerbehinderte Bewerber für diesen freien Arbeitsposten gemeldet sind, nachgekommen ist. Weiter auch nach dem Ergebnis der Anfrage, in der Regel sollte dieses ja schriftlich erfolgt sein. Alleine schon um dieses ggf. auch belegen zu können. Die SchwbV sollte vom AG auch verlangen diese in den Prozess der Prüfung gem. § 81 SGB IX einzubinden. Denn auch die SchwbV muss über bestehende Einstellungsmöglichkeiten informiert werden um ihrerseits selber entsprechende Prüfungen vornehmen zu können.

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