Antrag auf Gleichstellung (Gleichstellung)

Volker70, BW, Friday, 11.03.2016, 16:05 (vor 2972 Tagen)

Hallo,
hab da einen Antrag auf Gleichstellung vorliegen, dem ich selber leider keine großen Chance zuschreibe, wollt einfach mal fragen wie ich am besten vorgehen soll:

Kollegin hat einen Vertrag auf Buchhaltung/Kasse arbeitet aber nur in der Buchhaltung.
Sie kann nicht schwer heben und sollte abwechselnde sitzende und stehende Tätigkeiten ausüben - dies ist in der Buchhaltung gegeben an der Kasse nicht.
Nun kommt Angst auf, da es durchaus sein kann, dass die Buchhaltung aufgelöst wird bzw. die Buchhaltung von mehreren Niederlassungen Zentralisiert wird. Ist durchaus möglich, jedoch noch nicht konkret entschieden.

Da es sich um einen Vertrag handelt (Buchhaltung/Kasse) würde ich ankreuzen das der Arbeitseinsatz eingeschränkt ist, denn an der Kasse kann sie bei den Einschränkungen nicht arbeiten.
Geringe betriebliche Einsatztätigkeit ist bei uns bei der Behinderung auch gegeben, denn im verkauf sind die Tätigkeiten meist auch recht schwer.

Frage 3 bereitet mir Kopfweh: Ist der Arbeitsplatz geeignet - In der Buchhaltung ja, aber Kasse halt nicht.
Ebenso Frage 4.

Frage 5 hab ich mal gehört sollte man eigentlich immer mit nein beantworten, denn andere Gründe können auch die anderen kollegen betreffen - Hab ich das richtig in Erinnerung ?

Wäre echt froh wenn Ihr mir etwas helfen könnt, bzw. einige Tipps gebt.
Das Problem was mich auch etwas Verwirrt ist der vertrag mit 2 Tätigkeitsfeldern, doch damit werde ich es wohl in Zukunft des Öfteren zu tun bekommen :-(

Antrag auf Gleichstellung

sedov, Monday, 14.03.2016, 18:17 (vor 2969 Tagen) @ Volker70

Hallo,✿

Du gibst Dir Die Antworten doch schon selbst:

a) Sie kann nicht schwer heben und sollte abwechselnde sitzende und stehende Tätigkeiten ausüben - dies ist in der Buchhaltung gegeben an der Kasse nicht.

b) Nun kommt Angst auf, da es durchaus sein kann, dass die Buchhaltung aufgelöst wird bzw. die Buchhaltung von mehreren Niederlassungen Zentralisiert wird. Ist durchaus möglich, jedoch noch nicht konkret entschieden.

c) Geringe betriebliche Einsatztätigkeit ist bei uns bei der Behinderung auch gegeben, denn im verkauf sind die Tätigkeiten meist auch recht schwer.

Eine Gleichstellung wird hauptsächlich zur Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes vergeben.
Wenn Du die Anhaltspunkte Auflösung Buchhaltung hast, dann ist doch klar, dass ihr Arbeitsplatz gefährdet ist. Demnach ist eine Gleichstellung schon fast begründet.

Dazu kommt noch, dass sie erhebliche Einschränkungen durch ihre Schwerbehinderung hat.
Wenn Du nicht nur die Kreuzchen machst, sondern eine kurze eigene Stellungnahme dazu schreibst, kommt das immer gut an (nach meinen Erfahrungen), da der Antrag selbst ja nicht viel hergibt.

Frage 3 bereitet mir Kopfweh: Ist der Arbeitsplatz geeignet - In der Buchhaltung ja, aber Kasse halt nicht.

kreuze "mit Einschränkungen und Hilfsmitteln" an. Begründe dies in Deiner Stellungnahme

Ebenso Frage 4.

Frage 5 hab ich mal gehört sollte man eigentlich immer mit nein beantworten, denn andere Gründe können auch die anderen kollegen betreffen - Hab ich das richtig in Erinnerung ?

Nein, das ist nicht immer gut. Ich entscheide immer den Einzelfall.

Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
LG sedov✿

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