Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht (Umgang mit BR / PR)

Pernille, Thursday, 24.03.2016, 12:42 (vor 2975 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe versucht es voranzutreiben, dass wenn ein Mitarbeiter bei uns im Betrieb krank ist, wird dies nicht in unserem Email-Kalender sichtbar, dass dieser Mitarbeiter tatsächlich krank ist (es steht im Moment Name der Mitarbeiter "krank" und dann von wann bis wann).

Mein Ziel ist es, die schwerbehinderten Menschen zu schützen. Der Datenschutzbeauftragter sagte mir, dass Arbeitnemher kein Anspruch darauf hat, dass „Krankheit“ als Grund seiner Abwesenheit vertraulich behandelt wird. Nur ist die Diagnose vertraulich zu behandeln.

Ich glaube bestimmt gelesen zu haben, dass so eine Ankündigung, dass jemand krank ist und die Dauer, in einem Betrieb, "Personenbezogene Daten an Dritten unterliegt". Es lässt sich ja gewisse Rückschlüsse auf der Gesundheit der Mitarbeiter schließen. Außerdem erlaubt so eine unternehmensweite Ankündigung des Krankseins auch dass es eventuell von anderen Kollegen nach "draussen" getragen werden kann.

Kann jemand mir mehr Infos zu dieser Rechtlage geben? Wenn diese Sichtweise korrekt ist, welche Rechtgrundlage gebe ich dann weiter?

Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.03.2016, 13:24 (vor 2974 Tagen) @ Pernille

Hallo,

hier ist § 32 BDSG anzuwenden. Aus dieser Vorschrift läßt sich keine Berechtigung des AG ableiten, Gründe für die Abwesenheit von AN zu veröffentlichen - auch nicht betriebsintern.
Im Datenschutz gilt der Grundsatz, daß alles verboten ist an Nutzung von Daten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht

stefanmann, Essen, Thursday, 24.03.2016, 14:44 (vor 2974 Tagen) @ albarracin

Hallo!
Wir haben das bei uns ganz einfach gelöst: Mitarbeiter XY ist "abwesend".
So kann kein Rückschluss gezogen werden ob krank, Urlaub, Seminar, Kur, Reha,und was weiss ich was noch....;-)
Gruß Stefanmann

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Gruß stefanmann

Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht

Cebulon, Thursday, 24.03.2016, 20:40 (vor 2974 Tagen) @ stefanmann

Der Datenschutzbeauftragter sagte mir, dass Arbeitnehmer kein Anspruch darauf hat, dass „Krankheit“ als Grund seiner Abwesenheit vertraulich behandelt wird.

Diesem Beauftragten fehlt m.E. datenschutzrechtliches Grundwissen. Siehe zum Arbeitnehmerdatenschutz z.B. hier und hier und hier und hier und hier und speziell hier.

Der Bundesbeauftragte für die Datensicherheit und die Informationsfreiheit (BfDI) hat sich bereits in seinem 21. Tätigkeitsbericht unter TZ 14.1 zur Thematik geäußert:

Um den notw. Schutz besonderer personenbezogener Daten zu gewährleisten, empfehlen wir auf jeden Fall, auf eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Abwesenheitsarten zu verzichten und stattdessen - wenn überhaupt - sowohl Urlaubs- oder Fortbildungs- als auch Krankheitszeiten etc. einheitlich nur mit „abwesend“... auszuweisen und generell veraltete Kalendereinträge regelmäßig zu löschen.

Speziell in diesem Bereich prüfen DSB verstärkt, weil gehäufte Verstöße. Hinzu kommt, dass Abwesenheiten teils jahrelang im Kalender stehen und nicht oder nicht rechtzeitig gelöscht werden. Soweit in Foren vereinzelt pauschal behauptet wird, dass Excel keine Datenbank sei, ist das natürlich blanker Unsinn.

Gruß,
Cebulon

Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht

Pernille, Tuesday, 29.03.2016, 13:02 (vor 2970 Tagen) @ Cebulon

Hallo Zusammen,

vielen dank für die sehr hilfreiche Quellen.

Es kommt nun von der DSB die Aussage, dass ein Unternehmen darf kommunizieren, dass ein Mitarbeiter krank ist, wenn es für den betrieblichen Ablauf notwendig ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Kunde wissen will, warum sein Ansprechpartner nicht verfügbar ist. Ist das korrekt?

Ich werde Rückmeldungen geben, wie das weiter läuft.

Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht

garda, Berlin, Tuesday, 29.03.2016, 13:21 (vor 2970 Tagen) @ Pernille

Es kommt nun von der DSB die Aussage, dass ein Unternehmen darf kommunizieren, dass ein Mitarbeiter krank ist, wenn es für den betrieblichen Ablauf notwendig ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Kunde wissen will, warum sein Ansprechpartner nicht verfügbar ist. Ist das korrekt?

Hallo,

diese "Begründung" finde ich absurd. Was geht es einen Externen an, dass sein Ansprechpartner krank ist? Er ist nicht da und wird doch wohl im normalen Geschäftsgang vertreten. Was wäre denn, wenn der Ansprechpartner Betriebsrat wäre und immer wieder zu externen Terminen wie Schulungen muss? Wird da auch immer mitgeteilt zu welcher Schulung der gerade ist?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Krankseins und Krankdauer im Email-Kalender veröffentlicht

Pernille, Monday, 04.04.2016, 12:23 (vor 2964 Tagen) @ garda

Ich komme hier nicht weiter. Ich habe die Rechtlage zitiert und die Links ausführlich beschrieben. Hier ist die Antwort vom DSB.

§ 32 BDSG erlaubt innerbetrieblich die Nutzung von personenbezogenen Daten, wenn es zur Begründung des Beschäftigungsverhältnisses, also für den Betriebsablauf notwendig ist. Ob es für den Betriebsablauf besser ist zu sagen, der Kollege ist krank statt abwesend ist eine Abwägungssache. Die Links sprechen meist von „Empfehlungen“.

Wie man sieht komme ich nicht weiter. Hat jemand eine Idee wie ich sonst das Unternehmen überzeuge?

Krankheitsangaben in ungeschützten DV Systemen

Christel02, NRW, Friday, 20.05.2016, 21:29 (vor 2917 Tagen) @ Cebulon

Hallo und aufrichtigen Dank für die Hinweise! Leider wächst die Daten-Sammel-Wut bei uns immer mehr, d.h. Daten werden außerhalb des für Personaldaten bestimmten DV-Systems auf offenen, ungeschützten Netzwerk-Rechnern ohne Zugangsbegrenzung und mit automatischer Sicherung gesammelt. Diese wurden zunächst immer weiter ausdifferenziert, von an-/abwesend zu Erholungsurlaub/Sonderurlaub/Zeitausgleich/Telearbeit/Dienstreise/Fortbildung/Sonstiges wie Elternzeit/Telearbeit (die auch noch als Abwesenheit gilt, obgleich sie Schwerbehinderte nicht selten in Lohn und Brot hält) Der DSB müht sich sehr, eine Regelung mit dem AG zu finden. In letzter Zeit gibt es allerdings auch noch "Kommentare" betreffend Schwerbehinderten, z.B. wird bei deren Krankmeldung per mail selbst an Vorgesetzte kommentiert "das war ja zu erwarten" wohingegen bei Nicht-Schwerbehinderten keinerlei Bemerkungen erfolgen. Wie man Krankheit "erwarten" kann, erschließt sich mir schon nicht - wer dermaßen sichere Zukunftsprognosen treffen könnte, wäre längst (Lotto-)Milliardär. Da der DSB auch nicht weiterkommt, fühlen sich Betroffene ebenso verletzt wie hilflos gegenüber solchen (m.E. diskriminierenden) "Kommentaren". Rechtsanwalt ist auch nicht immer eine Option (Rechtsgrundlage, Verfahrensdauer, Kosten...) Würde mich sehr freuen, wenn jemand noch eine Idee zur Unterstützung der KollegInnen hat✿

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