ordentliche Kündigung wegen Krankheit (Kündigung)

Ingo L., Thursday, 07.04.2016, 09:27 (vor 2949 Tagen)

Hallo Forum,

heute habe ich den Weg zu euch gefunden, weil ich in meiner Laufbahn das erste Mal vor dieser Tatsache stehe. Wir sind ein kleines mittelständisches Unternehmen in der Elektronik Branche und fertigen im Kundenauftrag Baugruppen verschiedenster Art.
Insgesamt sind wir zur Zeit ca. 200 Mitarbeiter.

Derzeit laufen Kündigungen betreffend Personen, die Langzeitkrank sind. Auch eine Schwerbehinderte Mitarbeiterin mit GdB 70% ist betroffen.

Ich wurde vom zuständigen Integrationsamt kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Im Vorfeld wurde ich von unserem Personaler, welcher auch SBV von der Geschäftsleitungsseite ist, in einem kurzen Gespräch darüber informiert.

Da ich erfahren habe, daß bei dem Personalgespräch betreffend die Kündigungsabsicht auch ein Mitglied des BR anwesend war, führte mich mein Weg erst mal dorthin.

Zu klären galt es, welche Problematik überhaupt zu dem Kündigungswunsch führte.

Die Mitarbeiterin war in den vergangenen Jahren 2014 und 2015 jeweils ca. 50 Tage krank geschrieben. In diesem Jahr sind es schon um die 20 Tage.

Das gesundheitliche Problem bezieht sich auf stehende Tätigkeiten. Wir haben hier aber durchaus die Möglichkeit, diese Mitarbeiterin sitzend, ihren Fähigkeiten entsprechend, anspruchsvolle Handlöttätigkeiten ausführen zu lassen. Nach Aussage des BR hat sie damit auch kein Problem. Eine BEM wurde ihr angeboten und diese wurde auch dankend angenommen.

Leider ist es nun so, daß die Mitarbeiterin erst vor Kurzem ihre Diagnose erhalten hat und auch mit Medikamenten versorgt werden kann. Deshalb kann man da jetzt noch keine Prognose abgeben, ob die Krankzeiten in Zukunft weniger werden.

Um auch die Arbeitgeberseite abzuklären, habe ich das Gespräch mit ihrem Abteilungsleiter gesucht um abzuklären, ob Qualität und Quantität ihrer Arbeit aus seiner Sicht eine Kündigung rechtfertigen könnten. Das wurde verneint.

Ich habe also meiner Meinung nach gute Chancen, dem Integrationsamt Material für das Ablehnen der Kündigung an die Hand zu geben.

Da ich auch in Schichten arbeite, ist es gar nicht so einfach, die Mitarbeiterin zu erreichen. Ich habe also erst nächste Woche Dienstag nach meiner Arbeitszeit die Möglichkeit,die Mitarbeiterin zum Gespräch zu bitten.

Wie seht ihr das aus eurer Erfahrung? Reichen diese Tatsachen, um die Kündigung wenigstens für diese Mitarbeiterin abzuwenden?

Grüße aus Thüringen in die Runde
Ingo

ordentliche Kündigung wegen Krankheit

garda, Berlin, Thursday, 07.04.2016, 15:22 (vor 2949 Tagen) @ Ingo L.

Derzeit laufen Kündigungen betreffend Personen, die Langzeitkrank sind. Auch eine Schwerbehinderte Mitarbeiterin mit GdB 70% ist betroffen.
Ich wurde vom zuständigen Integrationsamt kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Die Mitarbeiterin war in den vergangenen Jahren 2014 und 2015 jeweils ca. 50 Tage krank geschrieben. In diesem Jahr sind es schon um die 20 Tage.
Das gesundheitliche Problem bezieht sich auf stehende Tätigkeiten. Wir haben hier aber durchaus die Möglichkeit, diese Mitarbeiterin sitzend, ihren Fähigkeiten entsprechend, anspruchsvolle Handlöttätigkeiten ausführen zu lassen. Nach Aussage des BR hat sie damit auch kein Problem. Eine BEM wurde ihr angeboten und diese wurde auch dankend angenommen.

Hallo,

wurde das BEM durchgeführt und was war das Ergebnis?

Leider ist es nun so, daß die Mitarbeiterin erst vor Kurzem ihre Diagnose erhalten hat und auch mit Medikamenten versorgt werden kann. Deshalb kann man da jetzt noch keine Prognose abgeben, ob die Krankzeiten in Zukunft weniger werden.

Ist das BEM beendet? Dann kann es wieder aufgenommen werden. Keine Prognose bedeutet gleichzeitig, dass keine negative Prognose vorliegt

Um auch die Arbeitgeberseite abzuklären, habe ich das Gespräch mit ihrem Abteilungsleiter gesucht um abzuklären, ob Qualität und Quantität ihrer Arbeit aus seiner Sicht eine Kündigung rechtfertigen könnten. Das wurde verneint.

Also liegt es nur an den Ausfallzeiten?

Ich habe also meiner Meinung nach gute Chancen, dem Integrationsamt Material für das Ablehnen der Kündigung an die Hand zu geben.

Eigentlich ja. Zu klären wäre die Frage mit dem BEM und der Prognose.

Ohne ein durchgeführtes BEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung nur schwer durchsetzbar, ohne eine negative Prognose ziemlich aussichtslos, weil grundlos, schon gar wenn es alternative Einsatzmöglichkeiten gibt die nicht genutzt wurden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

ordentliche Kündigung wegen Krankheit

Ingo L., Thursday, 07.04.2016, 18:42 (vor 2949 Tagen) @ garda

Hallo,

nach kurzer Rücksprache mit der betroffenen Mitarbeiterin habe ich nun die Information, dass die BEM durch sie abgelehnt wurde. Sie ging davon aus, das nicht zu benötigen, da sie ja in sitzender Tätigkeit keinerlei Probleme hat. Diese Ansicht teile ich auch. Wenn die Mitarbeiterin praktisch dauernd sitzende Tätigkeiten ausführt, so ist aus ihrer Sicht auch kaum noch mit Problemen zu rechnen.


Gruß aus Thüringen
Ingo

ordentliche Kündigung wegen Krankheit

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 07.04.2016, 18:54 (vor 2949 Tagen) @ Ingo L.

hallo,

laß das BEM mal beiseite, weil das für sbM nicht die spezielle Norm ist.

Viel interessanter (und relevanter für Deine Stellungnahme) wäre die Frage, warum du anscheinend erst jetzt von den Problemen erfährst und ob der AG frühzeitig seinen Pflichten gem.§ 84 Abs. 1 SGB IX nachgekommen ist - u.a. durch frühzeitige Einbindung des Integrationsamtes.

Wenn du der Meinung bist, daß der Arbeitsplatz leidensgerecht ausgestattet werden könnte, solltest du das auch so in Deine Stellungnahme schreiben. dabei mußt du, wenn der AG bisher nichts unternommen hast, gar nicht so detailliert werden. du könntest dich zB mit dem Integrationsamt in Verbindung setzen und vorschlagen, daß der Arbeitsplatz vor der Verhandlung vom technischen Dienst des IA (so was gibt es nämlich) dahingehend überprüft wird, ob und falls ja in welchem Umfang und mit welchen Mitteln der Arbeitsplatz gem. § 81 Abs. 4 SGB IX hergerichtet werden könnte - ggfs. auch unter Veränderung der Arbeitsabläufe.

--
&Tschüß

Wolfgang

ordentliche Kündigung wegen Krankheit

Ingo L., Thursday, 07.04.2016, 20:32 (vor 2949 Tagen) @ albarracin

Hallo,

meine Stellungnahme wird so ausfallen. Ich frage mich allerdings auch, warum es erst soweit kommen muss, ehe ich Bescheid bekomme.
Aber eure Meinung zeigt mir, daß ich mit meiner Meinung da nicht alleine stehe. Ich werde über den Ausgang berichten. Ich gehe fest davon aus, daß die Mitarbeiterin bleibt und weiterhin ordentliche Arbeit leistet :)

Gruß aus Thüringen
Ingo

RSS-Feed dieser Diskussion