operativ entferntes Melanom in situ (Antragstellung / Widerspruch)

David ⌂, NRW, Sunday, 29.01.2006, 13:08 (vor 6669 Tagen)

Hallo miteinander,

kann mir jemand die Frage beantworten wie ein

"operativ entferntes Melanom in situ" (Hautleiden)
zu bewerten ist>

(lt. ärztlicher Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht)


Gruß David

operativ entferntes Melanom in situ

Andrea, Monday, 30.01.2006, 08:19 (vor 6668 Tagen) @ David

Hallo David,
das kommt auf das Stadium, in dem sich das Melanom befand, an und über evtl. verbliebene Organschädigungen. Aber ein GdB in Höhe von mindestens 50 im Anfangsstadium ist üblich (mit Heilungsbewährung).
Gruß Andrea

operativ entferntes Melanom in situ

anke, Monday, 30.01.2006, 11:29 (vor 6668 Tagen) @ David

hallo david

melanom in situ ist ein ca. an der oberfläche im absoluten anfangsstadium. wenn ich mich nicht irre, dann gibts dafür GdB 50 und 5 jahre heilungsbewährung.

allerdings habe ich auch schon gehört, dass in toto enfernte in situ hauttumore gar keinen gdb mehr bekommen.


mfg

operativ entferntes Melanom in situ

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Monday, 30.01.2006, 13:04 (vor 6668 Tagen) @ anke

in situ heißt soviel wie in Entstehung.

Bei Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten 5 Jahren eine Heilbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ) GdB während dieser Zeit nach Entfernung eines Melanoms Stadium 1 (pT1-2 pN0 M0) 50

Also zählt Melanom in situ nicht dazu.

Nachzulesen in den Gutachterrichtlinien, zu finden im Sozialportal in der Rubrik SB-Vertretung http://www.sozialportal.de


Grüße
J.Schmitt

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