Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit (Kündigung)

daha, Kiel, Friday, 08.04.2016, 09:47 (vor 2948 Tagen)

Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Ein schwerbehinderter MA bekommt eine volle EU-Rente auf unbestimmte Zeit. Daraus hat unsere Personalabteilung eine EU-Rente bis zum Eintritt in die Regelrente gemacht und dem MA in einem Schreiben für seine bisherige Arbeit gedankt und ihm für die Zukunft alles Gute gewünscht. In dem Rentenbescheid steht aber auf unbestimmte Zeit und es ist nicht das Ende des Bezugszeitraums angegeben.

- Was ist, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessern sollte, dass die EU-Rente ganz oder teilweise gestrichen wird. Dann ist er arbeitslos. Das kann doch nicht Sinn dieses Bescheides sein.

- So weit ich weiß ist auch das IA nicht informiert worden. Es handelt sich meiner Meinung nach um eine Kündigung, auch wenn das anders formuliert ist. Ich habe auch erst auf der BR-Sitzung davon erfahren und habe es dem MA in Vorfeld mitgeteilt. Dieser hat sich dann auch Rechtsberatung bei der Gewerkschaft geholt. Die sagen, dass das so in Ordnung ist. Ich kann das nicht so ganz glauben.

Hat jemand schon Erfahrung mit so einen Fall oder gibt es irgendwelche Urteile in die ich hineinschauen kann?

Vielen Dank und lieb Grüße aus dem Norden

Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit

MatthiasNRW, Friday, 08.04.2016, 10:20 (vor 2948 Tagen) @ daha

Hallo,

Ein schwerbehinderter MA bekommt eine volle EU-Rente auf unbestimmte Zeit. Daraus hat unsere Personalabteilung eine EU-Rente bis zum Eintritt in die Regelrente gemacht und dem MA in einem Schreiben für seine bisherige Arbeit gedankt und ihm für die Zukunft alles Gute gewünscht. In dem Rentenbescheid steht aber auf unbestimmte Zeit und es ist nicht das Ende des Bezugszeitraums angegeben.

- Was ist, wenn sich der Gesundheitszustand so verbessern sollte, dass die EU-Rente ganz oder teilweise gestrichen wird. Dann ist er arbeitslos. Das kann doch nicht Sinn dieses Bescheides sein.

- So weit ich weiß ist auch das IA nicht informiert worden. Es handelt sich meiner Meinung nach um eine Kündigung, auch wenn das anders formuliert ist. Ich habe auch erst auf der BR-Sitzung davon erfahren und habe es dem MA in Vorfeld mitgeteilt. Dieser hat sich dann auch Rechtsberatung bei der Gewerkschaft geholt. Die sagen, dass das so in Ordnung ist. Ich kann das nicht so ganz glauben.

Sieht der Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Rentengewährung im Sinne einer auflösenden Bedingung vor? In dem Fall ist keine Zustimmung erforderlich.

Eine EM-Rente auf Dauer gehört nicht zu den in § 92 SGB IX genannten Ausnahmen, bei denen eine Zustimmung des IA bei Rentengewährung erforderlich ist.

Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit

daha, Kiel, Friday, 08.04.2016, 10:58 (vor 2948 Tagen) @ MatthiasNRW

Im TVöD §33 Abs.2 Satz 1
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zugestellt wird, wonach die/der Beschäftige voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
TVöD §33 Abs.2 Satz 5 f
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird;... .

Es ist jetzt eine Rente auf unbestimmte Zeit ausgesprochen worden. Also eine Rente auf Zeit mit einem nicht definiertem Enddatum. Für mich bedeutet das, dass jederzeit eine Rentenprüfung stattfinden kann, deren Ergebnis ja nicht immer vorauszusehen ist.

§92 SGB IX lese ich so, dass auch im vorliegendem Fall die Zustimmung vom IA hätte eingeholt werden müssen. Es ist kein Antragsverfahren vom AG eingeleitet worden.

Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit

MatthiasNRW, Friday, 08.04.2016, 11:47 (vor 2948 Tagen) @ daha

Im TVöD §33 Abs.2 Satz 1
Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers zugestellt wird, wonach die/der Beschäftige voll oder teilweise erwerbsgemindert ist.
TVöD §33 Abs.2 Satz 5 f
Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird;... .

Es ist jetzt eine Rente auf unbestimmte Zeit ausgesprochen worden. Also eine Rente auf Zeit mit einem nicht definiertem Enddatum. Für mich bedeutet das, dass jederzeit eine Rentenprüfung stattfinden kann, deren Ergebnis ja nicht immer vorauszusehen ist.

Ist von unbestimmter Zeit oder Dauer die Rede?

Die Rente wird nicht befristet. In dem Fall wäre ein konkretes Enddatum zu benennen (§ 102 Abs. 2 SGB VI).

§ 33 Abs. 2 TVöD ist genau für diese Fälle einschlägig und gem. BAG auch zulässig (7 AZR 1002/12 vom 10.12.2014).

§92 SGB IX lese ich so, dass auch im vorliegendem Fall die Zustimmung vom IA hätte eingeholt werden müssen. Es ist kein Antragsverfahren vom AG eingeleitet worden.

§ 92 SGB IX ist bei zeitlich nicht befristete Renten nicht anzuwenden (sorry für die doppelte Verneinung).

Kündigung bei EU-Rente auf unbestimmte Zeit

ciralifan, Friday, 08.04.2016, 10:59 (vor 2948 Tagen) @ daha

Bei uns werden in diesen Fällen Aufhebungsverträge geschlossen, welche zeitlich an die EU Rente angelehnt sind und IMMER eine Rückkehrklausel beinhalten für den Fall, das jemand nach Ablauf der EU Rente und vor der Regelrente wiederkommt.

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