Gutachteneinsicht (Allgemeines)
Hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht ein amtsärztliches Gutachten, das vom Dienstherrn in Auftrag gegeben wurde, einzusehen>>
Wer kann mir kurzfristig helfen>>
Hat die Schwerbehindertenvertretung das Recht ein amtsärztliches Gutachten, das vom Dienstherrn in Auftrag gegeben wurde, einzusehen>>
Wer kann mir kurzfristig helfen>>
Hallo Volker,
hier wäre folgendes vorher zu klären:
Grund des Gutachten>
Wird es Bestandteil der Personalakte>
Möglicherweis wäre es im Vorfeld ein Fall gewesen der unter den § 95 SGB IX fällt.