Zielvereinbarung (Allgemeines)

BirgitKE, Berlin, Thursday, 02.02.2006, 12:01 (vor 6667 Tagen)

Hallo, wieder einmal eine Frage aus dem Leben der SchwbV:

Der Arbeitgeber ist an den Personalrat herangetreten zur Einführung von Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern.

Vorerst trifft es die AT-Angestellten, die aber durchaus die Vorgesetzten darstellen und hier fängt es mit meinen Bauchschmerzen schon an.
Damit die Vorgesetzten die "mit Ihnen vereinbarten" Ziele erreichen können, kommen diese ja ggf. auf die Idee sich "Störfelder" anzusehen und zu versuchen diese zu reduzieren/eleminieren, um Ihre Tantiemen zu sichern. Und dies könnte sich sowohl auf die Krankenfehltage als auch leistungsschwächeren Mitarbeiter (nicht notwendigerweise Minderleister) konzentrieren. Da hier nun nicht zwangsläufig Schwerbehinderte in die Zielgruppe geraten, aber es ist auch nicht auszuschließen.

Ab 2007 sollen Vereinbarung dann mit allen Mitarbeitern und somit auch mit den schwerbehinderten Mitarbeitern abgeschlossen werden. In der Theorie ist es natürlich eine zweiseitige Vereinbarung, aber in der Wirklichkeit wird es schwierig sich gegen diese eigentliche Zielvorgabe zu wehren.

Wer hat mit diesem Ansinnen des Arbeitgebers bereits Erfahrungen gemacht > Wir können wir als SchwbV damit umgehen > Worauf können wir uns stützen >

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

Zielvereinbarung

hackenberger, Friday, 03.02.2006, 08:30 (vor 6666 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit,

ich kenne dieses aus meinem Betrieb. Folgendes solltest Du dem AG frühzeitig mitteilen: Zielvereinbarungen besonders mit gehaltsrelevanten Bestandteilen haben zum einen die Rechte der AN besonders aus § 81 (2 und 4) SGB IX zu beachten. Weiter fallen diese auch unter den § 95 SGB IX. Also die SchwbV ist vorher hier zu hören (§ 95). Sinn der Anhörung ist es darauf zu achten, dass der § 81 (2 und 4) Beachtung finden.

Die Ziele müssen also auch für einen Schwerbehinderten im Rahmen seiner „normalen“ Arbeitszeit erfüllbar sein und besonders die möglichen behindertenbedingten Auswirkungen berücksichtigen. Ganz besonders sollte man auch bei möglichen Teamzielen darauf achten, dass der Schwerbehinderte hier nicht auf Grund der Behinderung in einen „Gruppendruck“ gerät.

Zielvereinbarung

BirgitKE, Berlin, Friday, 03.02.2006, 08:43 (vor 6666 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard, danke für die Antwort,
das Verblüffende an der Geschichte ist, dass es für Tarifmitarbeiter keine Auswirkungen auf Gehalt etc. haben soll.... Also egal, ob Ziel erfüllt oder nicht, mehr oder weniger Geld gibt es nicht... Also, nicht weniger Geld finde ich ja in Ordnung, aber wenn ich meine Ziele erreiche, wo bleibt die Motivation >>> Aber das nur nebenbei.

Gruß
Birgit

--
MfG
Birgit

RSS-Feed dieser Diskussion