Wann ist Stichtag für die 50 schwb. Arbeitnehmer? (Wahlen)

Robert Hotstegs @, Saturday, 23.08.2003, 14:31 (vor 7561 Tagen)

Hallo,

ich habe mich mit den unterschiedlichen Wahlverfahren
auseinandergesetzt, aber nirgendwo einen Hinweis
darauf gefunden, wann denn der Stichtag sein soll, an
dem 50 schwerbehinderte Arbeitnehmer vorhanden sein
müssen (um das förmliche Verfahren einzuleiten).

Gibt es Fälle aus der Praxis, bei denen die Zahl bei
Planung der Wahl <50 Arbeitnehmer lag und dann - als
die Frist zur Vorbereitung des förmlichen Verfahrens
aber bereits verstrichen war oder aber am Wahltag
selbst erst - tatsächlich bei Durchführung der Wahl
>50 lag>

Gab es daraufhin auch bereits schon Wahlanfechtungen
oder Gerichtsverfahren>

Ich würde mich über Rückmeldungen (auch ggf. Urteile
bzw. Aktenzeichen) per Email an schwbv@robert-
hotstegs.de sehr freuen.

Mit freundlichem Gruß,

Robert Hotstegs

Re: Wann ist Stichtag für die 50 schwb. Arbeitnehmer?

hackenberger, Sunday, 24.08.2003, 15:26 (vor 7560 Tagen) @ Robert Hotstegs

Hallo Robert,

erst einmal die Frage: Wieso förmliches Verfahren>
Seid ihr schon 50 Schwb> Ich würde sagen, es zählt die
Zahl der Schwb am Tage des Wahlaufrufes / bekanntgabe
des Wahltermins.

Ganz sicher kann Dir aber auf alle Fälle Dein
zuständiges Integrationsamt hier Auskunft geben.

Bernhard.

Re: Wann ist Stichtag für die 50 schwb. Arbeitnehmer?

Robert Hotstegs @, Sunday, 24.08.2003, 17:41 (vor 7560 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

Danke Bernhard für die schnelle Antwort. Die Zahl der
Arbeitnehmer schwankte bei der letzten Wahl. An dem
Tag, an dem die Ausschreibung zum förmlichen Verfahren
hätte herausgegeben werden müssen, waren <50
beschäftigt, in der Zwischenzeit stieg die Zahl an und
beim Wahltag (vielleicht auch schon am Tag der
Ausschreibung des vereinfachten Verfahrens) waren >50
beschäftigt.

Das zuständige Integrationsamt hält sich (in seinen
Veröffentlichungen) zurück und schreibt quasi den
Gesetzestext ab. Der ist aber bei dieser Detailfrage
nicht sonderlich hilfreich.

Gruß,

Robert Hotstegs

Re: Wann ist Stichtag für die 50 schwb. Arbeitnehmer?

hackenberger, Monday, 25.08.2003, 19:04 (vor 7559 Tagen) @ hackenberger

Hallo Robert,

ja, da hilft dann nur einmal ein persönliches Gespräch
mit dem für dich zuständigen SB beim Integrationsamt,
dass sehen die übrigens sehr gerne (wegen dem
Kennenlernen und dem Interesse an der Sache). Mit
denen kannst Du dann ggf. auch verabreden, das Du in
jedem Falle (Ausnahmeregelung) vereinfachtes
Wahlverfahren (im Rahmen einer Schwb-Versammlung)
machst.

Bernhard

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