Versetzung/Integrationsamt (Allgemeines)
Hallo an alle,
bei uns in der Firma (Call Center)sollen ca. 20 Mitarbeiter in einer anderen Abteilung versetzt werden. Unter Ihnen befinden sich auch 2 SBV. Die Arbeit selber bleibt ja gleich, allerdings ist die Anforderung wesentlich höher und schwieriger. Ich kann ja als SBV die Versetzung der MA (SBV) widersprechen, hier nun meine Frage: Muss auch das Integrationsamt diesbezüglich (Versetzung) befragt werden ???