früher Altersrente bei SB? (Lektüre / Gesetze)

Jutta @, Karlstein, Thursday, 09.02.2006, 20:06 (vor 6655 Tagen)

Hallo,
ich habe gehört, das man bei einem GdB von mind. 50 früher in die Altersrente gehen kann. Ist dies richtig> Wo steht das geschrieben>

Gruß Jutta

früher Altersrente bei SB?

hackenberger, Friday, 10.02.2006, 10:53 (vor 6655 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

Ja, Schwerbehinderte (also ab GdB 50) können ohne Abschlag mit (noch) 63 (Regelaltersgrenze) in Rente gehen.

SGB VI § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
1. das 63. Lebensjahr vollendet haben,
2. bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 Neuntes Buch) anerkannt sind und
3. die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist möglich.

Achtung, bei vorzeitiger Inanspruchnahme (60.) gibt es Abschläge bei der Rente.

Tipp:
Unter
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/i.html
findet ihr ein gutes Fachlexikon
und unter
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_article.php/_c-531/_nr-7/i.html
das Handbuch für die betriebliche Praxis "ABC Behinderung & Beruf" als PDF-File zum downloaden. Ihr könnt es aber auch in Buchform bei den Integrationsämtern kostenfrei erhalten.

früher Altersrente bei SB?

traute, Monday, 13.02.2006, 07:30 (vor 6652 Tagen) @ Jutta

wenn du am 16.11.2000 einen GdB von 50 hattest UND 50 jahre alt warst, kannst du mit 60 in altersrente ohne abzüge gehen. das ist der sogenannte vertrauensschutz, der noch erhalten ist. informiere dich bei deinem rententräger.
traute

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