Integrationsteam (BEM)

Sloggy, Wuppertal, Monday, 05.12.2016, 12:52 (vor 2701 Tagen)

Hallo Forum,
ich bin neu hier und stelle meine erste Frage an euch.
Als GSBV bin ich zuständig für 11 Werke in Deutschland.
In unserer GBV BEM ist genau beschrieben wie sich die einzelnen BEM Teams (Integrationsteams) zusammensetzen sollen.

1 BR Mitglied
1 HR Mitglied
1 SBV
1 FASI

Jetzt soll von der Werkleitung das HR Mitglied (festangestellte Mitarbeiterin)
gegen eine HR Mitarbeiterin (Leiharbeit) ausgetausch werden. Ich halte das für Unsinn da somit kein Entscheidungsträger mehr im Team ist. Des Weiteren halte ich es für fragwürdig ob die Werkleitung einfach bestimmen kann wen sie ins Team entsendet.

Für den Fall das ein BEM mal nicht greift und gekündigt werden soll kann es doch nicht sein, dass ein Leiharbeiter über die Zukunft eines Festangestellten mit endscheidet.

Wie seht ihr das?
Gibt es rechtliche Grundlagen dazu?

Freue mich mich auf Kommentare

Gruß Sloggy

Integrationsteam

Monica99, Monday, 05.12.2016, 15:12 (vor 2701 Tagen) @ Sloggy

Hallo,

die Zusammensetzung entspricht doch offenbar der GBV! Weiter was hast Du gegen Leiharbeitnehmer? Wieso willst Du hier diese zu AN 2 Klasse machen? Leiharbeitnehmer bedeutet ja nicht AN mit weniger Befugnis.

--
mfg Monica

Integrationsteam

Sloggy, Wuppertal, Monday, 05.12.2016, 15:53 (vor 2701 Tagen) @ Monica99

Sorry, so sollte das natürlich auch nicht rüber kommen. Ich habe nichts gegen Leiharbeitnehmer und sie haben auch die gleichen Rechte. Ich stelle auch nicht die betriebspolitische Kompetenz in Frage!!! Jedoch meinen wir, dass es,fallabhängig, zu
Interessenskonflikten kommen könnte. Außerdem,sollen wir jedes Mal wenn ein Vertrag nicht verlängert wurde das Team wieder neu gestalten!?
Die eigentliche Frage ist. MUSS das Team denjenigen akzeptieren den der AG einsetzen will?
Egal ob Leiharbeitnehmer oder nicht

Integrationsteam

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.12.2016, 23:00 (vor 2701 Tagen) @ Sloggy

MUSS das Team denjenigen akzeptieren den der AG einsetzen will?
Egal ob Leiharbeitnehmer oder nicht

Klar doch, wenn in der BV nix anders geregelt wurde.
Oder was würdest Du bzw. der BR sagen, wenn sich der AG in die Entsendung einmischen würde ???

--
&Tschüß

Wolfgang

Integrationsteam

Sloggy, Wuppertal, Tuesday, 06.12.2016, 07:44 (vor 2701 Tagen) @ albarracin

Danke, so hatte ich es auch gesehen.Wollte mich trotzdem rückversichern damit ich der zuständigen SBV vor Ort nichts Falsches erzähle.:-)

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