Resturlaub verfallen (Lektüre / Gesetze)

Wolfi @, Haßfurt, Wednesday, 22.02.2006, 17:30 (vor 6643 Tagen)

Hallo,

wie ist das,wenn ein Schwerbehinderter MA letztes Jahr im November Krank geworden ist (Bandscheibenvorfall),im Krankenhaus und auf Reha war und jetzt wieder zur Arbeit kommt>

Ist sein Alter Urlaub vom letzten Jahr verfallen>

Firma sagte mir,er hätte antrag stellen müssen,das er den Resturlaub nimmt,wenn er wieder auf Arbeit kommt und mit Firma und Abteilungsleiter absprechen müssen,aber der MA hat msich in dieser Zeit nicht einmal gemeldet und darum ist der Urlaub verfallen>!

Hoffe,Ihr könnt mir da helfen,Danke!

Gruß
Wolfi

Resturlaub verfallen

hackenberger, Wednesday, 22.02.2006, 17:46 (vor 6643 Tagen) @ Wolfi

Hallo,

hier irrt der AG. Der Urlaub ist nicht verfallen, eine formelle Übertragung bedarf es nicht. Die Übertragung ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (§7). Sofern er z.B. wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen den
bis zum 31.12. nicht nehmen konnte.

Es gibt hierzu auch schon entsprechende Urteile z.B. LAG Brandenburg, 29.07.2005, 5 Sa 45/05

Auszug: Eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.12. führt zu einer Übertragung von Resturlaubsansprüchen, soweit die Dauer der Arbeitsunfähigkeit der Anzahl der noch offenen Urlaubstage entspricht. Die Übertragung ist nicht davon abhängig, dass der AN vorher für diesen Zeitraum Urlaub beantragt hatte.

Eine formelle Übertragung ist höchsten dann erforderlich, wenn der AN aus privaten Gründen die Übertragung möchte, obwohl es möglich gewesen wäre im Urlaubsjahr den Urlaub zu nehmen. Dann muss der AG der Übertragung zustimmen.

Grundsätzlich gelten für den Zusatzurlaub die gleichen Regelungen wie für den Erholungsurlaub, dieses hat das BAG auch schon so bestätigt.

RSS-Feed dieser Diskussion