Anonymität erhalten (Wahlen)

Andreas H., Thursday, 23.02.2006, 10:11 (vor 6665 Tagen)

In unserem Unternehmen wird in Kürze erstmals eine SBV gewählt und zwar nach dem vereinfachten Verfahren. Neben einigen "offensichtlichen Schwerbehinderten" gibt es bei uns auch einige, von denen das nur der Personalabteilung und dem Betriebsrat bekannt ist. Diese KollegInnen wollen in jedem Fall, also auch bei einer Wahl, dass ihre Schwerbehinderung nicht publik wird. Meine grundsätzliche Frage:
Wie kann man eine Wahl korrekt durchführen und dabei diesem Wunsch der KollegInnen entsprechen>
Ist es z.B. zulässig, die Bestimmung des Wahlleiters, das Einsammeln von Wahlvorschlägen, die Festlegung der Anzahl Vertreter etc. nicht bei einer Wahlversammlung sondern per anonymem Mailverkehr durchzuführen>
Ein öffentliches Wahlausschreiben mit Nennung der Wahlberechtigten ist ja bei vereinfachten Verfahren anscheinend nicht erforderlich>
Die Wahl könnte vollständig als Briefwahl erfolgen>
Der einzige absehbare Kandidat gehört übrigens zu den "offensichtlichen Schwerbehinderten". Bei ihm gibt es also nicht das Problem des "outens".

Danke für eure Hilfe
Andreas

Anonymität erhalten bei SBV-Wahl?

Wolfgang E., Thursday, 23.02.2006, 12:02 (vor 6665 Tagen) @ Andreas H.

» Ist es z.B. zulässig, die Bestimmung des Wahlleiters, das Einsammeln von Wahlvorschlägen, die Festlegung der Anzahl Vertreter etc. nicht bei einer Wahlversammlung, sondern per anonymem Mailverkehr durchzuführen>

Nein, das geht nicht: Es gibt keine Briefwahl bei einer Wahlversammlung im vereinfachten SBV-Wahlverfahren, das ist gesetzlich ausgeschlossen jedenfalls bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung!

» Ein öffentliches Wahlausschreiben mit Nennung der Wahlberechtigten ist ja bei vereinfachten Verfahren anscheinend nicht erforderlich> Die Wahl könnte vollständig als Briefwahl erfolgen>

Eine Briefwahl ist zwar bei der BR-Wahl auch im vereinfachten SBV-Wahlverfahren möglich. Der § 35 der Wahlordnung zum BetrVG zur nachträglichen Briefwahl gilt jedoch nur für die Betriebsratswahl in einer Wahlversammlung, aber nicht für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung.

Anonymität erhalten

Wolfgang H., Thursday, 23.02.2006, 13:54 (vor 6664 Tagen) @ Andreas H.

Hallo Andreas,

es gibt keinen anonymen Schutz! Wenn bei den "erkennbar" Schwerbehinderten die notwendige Zahl erreicht wird, wer hindert die daran, eine Vertrauensperson zu wählen>

Die Anonymen melden sich dann schon, wenn sie des Schutzes bedürfen, und evtl. auf Vergünstigungen, wie So-Urlaub, verzichten.:-(
Unseren Betreuer bei der Agentur für Arbeit würde das freuen - denn dann wird auch mehr Ausgleichsabgabe bezahlt.:-D

Anonymität erhalten

Claus, Saturday, 22.04.2006, 14:24 (vor 6607 Tagen) @ Andreas H.

Das Problem haben wir bei uns auch, genau so wie von dir geschildert.

Ich habe einmal den MA mit Schwerbehinderung eine mail geschickt, da haben sich viele beschwert, daß sie es nicht gut fänden, daß ich sie (Vor ihren 'Mit-Behinderten') geoutet habe.

Bei uns am Standort, der etwas kleiner ist, da ist das gar kein Problem, alle kennen sich. Ich denke auch über dieses Problem der Wahl nach, denn bei der letzten kamen nur 5 % zur Wahl, die trauten sich nicht ins Wahlbüro.

Am besten schicke ich denen schwarze Zorromasken :-D für den Weg

Anonymität erhalten durch Bcc-eMail

Wolfgang E., Monday, 24.05.2010, 18:07 (vor 5113 Tagen) @ Claus

» Ich habe einmal den MA mit Schwerbehinderung eine mail geschickt, da haben sich viele beschwert, daß sie es nicht gut fänden, daß ich sie (Vor ihren 'Mit-Behinderten') geoutet habe.

Hallo Claus,

dieses Problem kann man sehr leicht und wirksam dadurch lösen, dass man in der Rund-eMail die eMail-Adressen der Empfänger nicht in das Feld An oder Cc, sondern in das Feld Bcc (Blind-Copy) einträgt.

Die Einträge im Bcc-Feld (Blind-Copy) werden dann bei keinem der Empfänger angezeigt, sondern nur beim Absender, so dass in jedem Fall die Anonymität gewahrt bleibt.

Kontextlinks:
www.blindkopie.de
Wo ist das Bcc-Feld>


Gruß,
Wolfgang

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