Schwerbehindertenversammlung (Allgemeines)
Hallo,
seit einiger Zeit verfolge ich Euer Forum und muss einfach mal sagen: KLASSE!
Nun zu meiner Frage. Ich habe irgenwo einmal gehört, dass ich als Vertrauensperson der Schwerbehinderten zur jährlichen Schwerbehindertenversammlung auch die Kolleginnen und Kollegen mit einladen könnte, die einen GdB niedriger als 50 haben und auch nicht gleichgestellt sind> Leider finde ich hierzu keine Rechtsprechung. Kann mir jemand helfen >
Danke