Urlaubstage einzeln nehmen wegen Behandlung (Umgang mit Arbeitgeber)

IMS, Tuesday, 28.02.2006, 10:25 (vor 6640 Tagen)

Hallo....
ich bin bei einem öffentl. Nahverkehrsunternehmen beschäfigt (Tarifvertrag TVN),
ich habe Schwerbeh. 50% wegen Depressionen und Rückenprobleme.
Die Depressionen kommen von einer unterdrückten Transsexualität, ich gehe jetzt den Weg des Geschlechtswechsels. Alle Papiere und Voraussetzungen sind OK, die Krankenkasse bezahlt die nötigen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Entfernung des Bartes, was an einen Elektrologisten (anstelle eines Arztes) deligiert wurde. Da hierfür sehr viel Zeit gebraucht wird (mehrere hundert Stunden in 3 Std-Blöcke + Fahrzeit) und man durch die Vorbereitung (Frau mit Stoppelbart) bzw. nach der Behandlung (Gesicht geschwollen und verfärbt)im Aussehen nicht mehr gesellschaftsfähig ist, habe ich immer 1 Tag Urlaub wöchentlich hierzu genommen.
Jetzt fordert mein Arbeitgeber, mindestes 14 Tage Urlaub zusammenhängend als Erholungsurlaub zu nehmen. Es ist für mich nicht möglich, da ich sowieso die Behandlung nicht unterbrechen darf, und die Urlaubstage für Arztbesuch und Bartentfernung brauche. Ich sehe den Behandlungserfolg als wichtiger an, als ein Erholungsurlaub, der sowieso nicht genommen werden kann. Ich habe mir für nach der Operation Gutstunden aufgespart (weil danach das Sitzen zur Qual wird), die soll ich jetzt schon verbrauchen.
Kann der AG fordern, 14 Tage Urlaub zusammenhängend zu nehmen>
Ich habe schon den Betriebsrat eingeschaltet, aber ohne Erfolg.
M.f.G.
IMS

Urlaubstage einzeln nehmen wegen Behandlung

hackenberger, Tuesday, 28.02.2006, 10:33 (vor 6640 Tagen) @ IMS

Hallo,

Bundesurlaubsgesetz § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.


Aus dem 2 Satz des Abs. 2 ergibt sich schon eine Grundlage, dass zu mindest ein Teil in entsprechender zusammenhänger Form zu nehmen ist, denn sonst ist der Zweck des Erholungsurlaubes nicht mehr gegeben! Die Erholung!!

Es ist halt einmal so, Gesetze haben meist mindestens zwei Seiten, ein Rechtsanspruch des AN und auch einen Rechtsanspruch/Plicht des AG.

PS: Ein Arztbesuch, kann eine AU bedingen.

Urlaubstage einzeln nehmen wegen Behandlung

IMS, Tuesday, 28.02.2006, 10:47 (vor 6640 Tagen) @ hackenberger

Hallo....
12 Werktage = 10 Urlaubstage +Sa + So = 2Wo
gefordert 14 Urlaubstage +SA +SO = fast 3 Wo

Das wirft mich wieder mit der geschlechtlichen Anpassung nach hinten, ein zweifelhaftes Aussehen bring auch oft Unverständnis oder verbale Angriffe in der Öffentlichkeit mit sich. Hoffendlich geht das ohne Klinik ab...

m.f.G.
IMS

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