Gleichstellung- Auskunftsrecht der Arbeitsagentur über Erkrankungen (Gleichstellung)

Gabi @, Thursday, 02.03.2006, 17:47 (vor 6637 Tagen)

Hallo,

ein Kollege mit GDB 30 möchte sich gleichstellen lassen. Die Arbeitsagentur hat einen Stellungnahme des Arbeitgebers, der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und des Betriebsrats bekommen.

Jetzt will die Arbeitsagentur zusätzlich eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Fehlzeiten der letzten 4 Jahre und der zugehörigen Diagnosen. Meines Erachtens hat sie darauf keinen Anspruch, insbesondere da auch nicht behinderungsrelevante Krankheitsdaten weitergegeben würden.

Die Arbeitsagentur weigert sich, den Antrag auf Gleichstellung zu bearbeiten, falls die entsprechenden Auskünfte der Krankenkasse nicht beigefügt werden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht > Wie soll ich mich als Vertrauensperson verhalten.

Vielen Dank im Voraus.

Gabi

Gleichstellung- Auskunftsrecht der Arbeitsagentur über Erkrankungen

traute, Thursday, 02.03.2006, 21:56 (vor 6637 Tagen) @ Gabi

hallo gabi,
ich habe ähnliches erlebt mit dem SB der AfA. er wollte auch diagnosen der krankenkassen etc. die sind der antragstellerin auch zugesendet worden, und sie hat sie mir gezeigt. das ganze ging 12 jahre zurück, geburten standen darauif, erkrankungen des kindes etc. in einem telefonat mit dem SB habe ich ihn gefragt, wozu diese datenerhebung notwendig sei. die erkrankungen, um die es geht, sind schließlich im feststellungsbescheid angegeben. allein diese sind entscheidend. nach 1 jar ablehnung von GL habe ich mich beim leiter der AfA über ihn beschwert. danach war er NICHT mehr dort SB.

sag bloss, der sitzt jetzt bei dir im amt> kann ja alles sein...das ganze geschehen in HL.

den AG geht das ganze auch nichts an. er kann ja gerne die stellungnahme verweigern. ausschlaggebend ist in der regel, was SBV und PR/BR sagen.

gruß, traute


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» ein Kollege mit GDB 30 möchte sich gleichstellen lassen. Die
» Arbeitsagentur hat einen Stellungnahme des Arbeitgebers, der
» Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und des Betriebsrats
» bekommen.
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» Jetzt will die Arbeitsagentur zusätzlich eine Bescheinigung der
» Krankenkasse über die Fehlzeiten der letzten 4 Jahre und der zugehörigen
» Diagnosen. Meines Erachtens hat sie darauf keinen Anspruch, insbesondere
» da auch nicht behinderungsrelevante Krankheitsdaten weitergegeben würden.
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» Die Arbeitsagentur weigert sich, den Antrag auf Gleichstellung zu
» bearbeiten, falls die entsprechenden Auskünfte der Krankenkasse nicht
» beigefügt werden. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht > Wie soll ich
» mich als Vertrauensperson verhalten.
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» Gabi

Gleichstellung- Auskunftsrecht der Arbeitsagentur über Erkrankungen

hackenberger, Friday, 03.03.2006, 17:30 (vor 6636 Tagen) @ Gabi

Hallo Gabi,

Bedeutende Krankenfehlzeiten aus Gründen der Behinderung können einen Grund für eine Gleichstellung sein. Wenn man auf dieser Grundlage eine Gleichstellung haben, so kann die AA durchaus fordern, dass dieses auch entsprechend belegt wird. Sie kann aber auch den Aussagen des Antragstelles glauben besonders sofern diese durch SchwbV, BR und am besten auch durch den AG bestätigt werden.

Ich rate u.a. auch aus diesem Grund Betroffenen bei AU durch den Arzt auf der AU-Bescheinigung für den AG den Vermerk "behinderten bedingte Erkrankung" anbringen zu lassen. Damit wäre eine Bestätigung für die AA gegeben.

In dem hier beschriebenen Fall würde ich mit der AA Kontakt aufnehemen und nachfragen ob es ausreicht, wenn der Arzt die AU-Tage als behinderten bedingte AU-Tage bestätigt.

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