KFZ-Steuerermäßigung (Allgemeines)

juma @, Thursday, 02.03.2006, 18:20 (vor 6638 Tagen)

Kann ein Schwerbehinderter (70 GdB) ohne das Merkzeichen "G" eine KFZ-Steuerermäßigung bekommen> Ich habe folgendes dazu gelesen:

"Bei Beantragung der Kfz-Steuerermäßigung wird zunächst vom Versorgungsamt - Außenstelle der entsprechende Ausweis sowie ein Beiblatt ohne Wertmarke ausgestellt. Das Beiblatt wird beim Finanzamt vorgelegt und dort mit einem entsprechenden Vermerk versehen. Die Kfz-Steuerermäßigung steht nur zu, wenn das Fahrzeug auch für den schwerbehinderten Antragsteller zugelassen ist."

Was besagt das erwähnte Beiblatt>

Bin für eine Aufklärung dankbar und vielen Dank im voraus :-)

KFZ-Steuerermäßigung

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Friday, 03.03.2006, 10:00 (vor 6637 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

schwerbehinderte Menschen mit dem Ausweißmerkzeichen G und gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen Gl mit orangefarbigen Flächenaufdruck im Ausweis können zwischen der Kfz-Steuerermäßigung (50%) oder der Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wählen.
Auf schriftliche Anforderung übersendet das Versorgungsamt dem beh. Menschen ein Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke und ein Antragsformular. Damit wird die Steuerermäßigung beim Finanzamt beantragt.
Das Finanzamt vermerkt die Steuerermäßigung auf dem Beiblatt und im Fahrzeugschein.
Für eine komplette Kfz-Steuerbefreiung ist Voraussetzung das Merkzeichen H, BL oder aG.

Grüße
J.Schmitt

KFZ-Steuerermäßigung

Biggi0001, Tuesday, 21.03.2006, 17:02 (vor 6619 Tagen) @ juma

Hallo Juma,

die konkrete Antwort auf Deine Frage

"Kann ein Schwerbehinderter (70 GdB) ohne das Merkzeichen "G" eine KFZ-Steuerermäßigung bekommen>"

lautet "Nein".

Liebe Grüße, Biggi0001

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