Rechte der SVB (hier: stellvertretend) bei Umsetzung (Gleichstellung)
Hallo,
ich bin neu im Forum und bitte um Unterstützung.
Ich bin stellvertretende SBV, habe wenig Erfahrung und der SBV ist krank.
Ein Kollege, er ist mit 30 % gleichgestellt hat folgendes Problem:
Es ist bekannt, dass die Abteilung, in der er arbeitet, in naher Zukunft aufgelöst wird.
Laut Geschäftsleitung soll es keine betriebsbedingten Kündigungen geben.
Umsetzungen (auch an andere Standorte) werden aber - so denkt der Kollege (und ich auch) durchaus "drin" sein.
Meine Frage:
Hat die SBV bei der Umsetzung eines gleichgestellten Mitarbeiters Mitspracherecht bzw. kann sie Widerspruch einlegen>
Falls ein Mitspracherecht besteht:
Wie sind die Bedingungen>) Kann z. B. gegen eine Versetzung in eine andere Abteilung (aber am selben Standort) Widerspruch eingelegt werden>
Sind die Tätigkeitsmerkmale entscheidend>
Welche Gründe kann die SBV geltend machen>
Ich sage schon mal danke
Gruß
Gundi