veränderungen wahlordnung? (Wahlen)

traute, Sunday, 12.03.2006, 20:32 (vor 6628 Tagen)

ich bin schon dabei, mir gedanken über die wahl zu machen bzw. wahlhelfer auszusuchen. hat sich die wahlordnung gegenüber dem letzten mal eigentlich verändert> d.h. sehen die formulare jetzt anders aus>
ich möchte gerne, dass meine wahlhelfer geschult werden, deshalb werde ich sie schon sehr früh benennen, damit sie die möglichkeit haben, sich damit auseinander zu setzen. ist es sinnvoll für jeden wahlhelfer einen ersatz zu benennen> wie macht ihr das>

da ich davon ausgehe, wieder gewählt zu werden, ab feb. 2007 aber in passiver ATZ bin, möchte ich so früh wie möglich wählen lassen, damit ich die/den nachfolger ein bischen unterstützen kann. meine amtszeit endet 30.11.06. kann ich dann schon anfang okt. wählen lassen> ich bin mir da unsicher.

traute

veränderungen wahlordnung?

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 14.03.2006, 15:19 (vor 6626 Tagen) @ traute

Meines Wissens nach trat keine gesetzliche Änderung zur Wahlordnung ein, so dass die gleichen Formulare weiterverwendet werden können.
Jedoch werden dieses Frühjahr bis Sommer neue Wahlunterlagen von den Integrationsämtern und von Verdi herausgegeben.

Bei einem Wahlvorstand sollte für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied vorhanden sein, damit Beschlüsse auch bei Abwesenheit eines Wahlvorstandsmitglieds rechtlich abgesichert sind. Wahlhelfer haben keine tragende Funktion und können ab hoc vom Wahlvorstand benannt werden.
Sinnvoll ist es immer, wenn der Wahlvorstand eine Schulung genossen hat.

Du kannst schon im Oktober wählen lassen, dein Mandat und das deiner "alten" Stellvertreter geht aber bis zum 30.11.06, wie du selber schreibst.

Grüße
J.Schmitt

veränderungen wahlordnung?

anni, Wednesday, 05.04.2006, 13:27 (vor 6604 Tagen) @ Sozialportal

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» Du kannst schon im Oktober wählen lassen, dein Mandat und das deiner
» "alten" Stellvertreter geht aber bis zum 30.11.06, wie du selber
» schreibst.
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Hallo!
Wie lange gilt das Mandat im allgemeinen, wenn die Wahl z.B. Mitte Oktober stattfindet> Wenn es z.B. Mitte Oktober wieder endet, und die wiederum nächste Wahl erst im November stattfände, entsteht dann ein Zeitraum ohne Schwerbehindertenvertretung>
Gruß
anni

Beginn und Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

Wolfgang E., Sunday, 09.04.2006, 18:44 (vor 6600 Tagen) @ anni

Wie lange gilt das Mandat im allgemeinen, wenn die Wahl z.B. Mitte Oktober stattfindet> Wenn es z.B. Mitte Oktober wieder endet, und die wiederum nächste Wahl erst im November stattfände, entsteht dann ein Zeitraum ohne Schwerbehindertenvertretung>

Es gilt der Grundsatz, dass die Amtszeit exakt 4 Jahre dauert (§ 94 Abs. 7 Satz 1 SGB IX). Begann die Amtszeit jedoch beispielsweise im Jahre 2004, dann verkürzt sich die Amtszeit auf unter vier Jahren und endet generell mit Ablauf des 30.11.2006. Begann hingegen die Amtszeit erst nach dem 01.10.2005, dann verlängert sich die Amtszeit der SBV ausnahmsweise auf über 4 Jahre und die Wahl wird verschoben auf den übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen im Jahre 2010 (§ 94 Abs. 5 Satz 4 SGB IX).

Beispiel 1:
Begann die Amtszeit der amtierenden SBV bereits am 10.10.2002 und erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der SBV-Neuwahl erst am 15.10.2006, beginnt die Amtszeit der neugewählten SBV bereits mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 15.10.2006. In diesem Fall entstünde eine Lücke vom 10.10.2006 bis 14.10.2006 zwischen der alten und neuen Amtszeit.

Begann die Amtszeit der amtierenden SBV hingegen erst am 20.10.2002 und erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der SBV-Neuwahl bereits am 15.10.2006, dann beginnt die Amtszeit der neugewählten SBV nicht mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses am 15.10.2006, sondern erst am 20.10.2006, dem Tag nach Ablauf der genau 4-jährigen Amtszeit der bisherigen SBV (20.10.2002 – 19.10.2006). Hier entstünde keine Lücke.

Beispiel 2:
Wurde die amtierende SBV außerhalb des letzten regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt und wurde das Wahlergebnis etwa 2004 oder vor dem 01.10.2005 bekannt gegeben, dann endet die auf unter 4 Jahre verkürzte Amtszeit jeweils einheitlich mit Ablauf des 30.11.2006. In all diesen Fällen beginnt die Amtszeit der (im Regelwahlzeitraum 2006) neugewählten Vertrauenspersonen nicht mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Oktober/November 2006, sondern erst am 01.12.2006 (§ 94 Abs. 7 Satz 2 SGB IX). Hier entstünde keine Lücke.

Fazit: Nach derzeitiger Rechtslage, die ebenso wie die entsprechende Regelung im BetrVG für Betriebsräte auch als "bürokratisches Monster" bezeichnet werden kann, beginnt die Amtszeit ausnahmsweise dann und nur dann mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der neugewählten SBV, wenn zuvor noch keine SBV existiert hat oder wenn die Amtszeit der alten SBV genau am Tag vor der Bekanntgabe oder früher endet, also eine Lücke besteht, die aber gerade vermieden werden sollte, damit es keine SBV-lose Zeit gibt.

Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, die derzeitige viel zu komplizierte Regelung durch eine einfache gesetzliche Regelung für das Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung zu ersetzen (etwa dass die Amtszeit regelmäßig bzw. einheitlich mit Ablauf des 30. November im Jahr der Regelwahlen enden würde wie im Beispiel 2). Dann könnten sich die Wahlvorstände und Wahlleitungen insoweit die ganzen umständlichen Berechnungen ersparen :-)

Beginn und Ende der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

anni, Thursday, 13.04.2006, 14:29 (vor 6596 Tagen) @ Wolfgang E.

Herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort! Ist doch ganz schön kompliziert.
Von daher schließe ich mich Deinem Schlusssatz gerne an! :-)
Viele Grüße und ein schönes Osterfest
anni

E-Learning zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung 2006

Wolfgang E., Monday, 08.05.2006, 13:05 (vor 6571 Tagen) @ traute

» Ich möchte gerne, dass meine wahlhelfer geschult werden, deshalb werde ich sie schon sehr früh benennen, damit sie die möglichkeit haben, sich damit auseinander zu setzen...

Im Internet gibt's ein Lernprogramm mit Online-Training sowie einem interaktiven Test zum SBV-Wahlrecht. Gleichzeitig gibt’s auch Online-Formulare zum Herunterladen unter
www.integrationsaemter.de

Außerdem bieten die Integrationsämter gesonderte Kurse zur Wahl der Schwerbehindertenvertretungen an für Schwerbehindertenvertretungen, Mitglieder der Wahlvorstände sowie für Wahlleiter unter
www.integrationsaemter.de

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