Datenschutz gegenüber BR (Umgang mit BR / PR)

anni, Monday, 13.03.2006, 12:07 (vor 6627 Tagen)

Hallo!
Eine im Forum gestellte Frage über Datenschutz zeigte mir, dass nicht nur ich in Sachen Datenschutz in Angelegenheiten Behinderter unsicher bin.
Als Schwerbehindertenvertretung habe ich überwiegend Einblick welche Behinderungen vorliegen.
Nun kommt es oft vor, dass behinderte Mitarbeiter (Beamte u. Angestellte in unserem privatisierten ehemaligen Staatsunternehmen) ohne festen Arbeitsplatz und ohne feste Tätigkeitsbeschreibungen auf richtige feste Arbeitsplätze untergebracht werden sollen. Häufig kommt es vor, dass die behinderten Mitarbeiter für bestimmte Tätigkeiten nicht geeignet sind und sie vor der Personalstelle dies auch äußern.
Dann werde ich vom BR bei Fallbesprechungen gefragt, was denn für Behinderungen vorliegen, die an einer Besetzung auf dem neuen Arbeitsplatz hindern, denn dieser glaubt oft, dass die Behinderung vorgeschoben wird.
Hier stelle ich mir immer die Frage:
Darf ich über die Behinderung wie z.B. und insbesondere Psychische Behinderung reden. Ich kann es mir nicht vorstellen, denn das könnte ganz schöne Nachteile für den Betroffenen bedeuten>
Wie löst ihr dieses Problem mit der Verschwiegenheit über Behinderungen vor dem BR oder seid ihr zum BR ganz offen, weil auch er verschwiegen sein muss>
Wir wissen ja alle, wie schnell jemand mit psychischen oder seelischen Behinderungen auf das Abstellgleis geschoben wird. Aber durch das Verschweigen und Umschreiben fehlen mir oft als Schwerbehindertenvertreter die Argumente.
Viele Grüße
Anni

Datenschutz gegenüber BR

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 17.03.2006, 15:53 (vor 6623 Tagen) @ anni

Hallo Anni,
dies ist eine spannende Frage, die immer wieder die Gemüter "berührt".
Im Gespräch, egal ob mit BR/PR oder Arbeitgeber, soll nicht die Behinderung sondern die Auswirkung der Behinderung im Vordergrund stehen.
Die Auswirkung der Behinderung (am Arbeitsplatz) soll Grundlage der Diskussion sein. Alles andere ist nicht relevant und trägt auch nicht zur Lösung eines Problems bei.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Datenschutz von Sozialdaten

Wolfgang E., Wednesday, 19.07.2006, 19:00 (vor 6499 Tagen) @ anni

» Darf ich über die Behinderung reden. Ich kann es mir nicht vorstellen, denn das könnte ganz schöne Nachteile für den Betroffenen bedeuten>

Der von Schwerbehindertenvertretungen und den Integrationsteams einzuhaltende Datenschutz ist von ausschlaggebender Bedeutung insbesondere beim Eingliederungsmanagement (§ 84 Abs. 2 SGB IX), da es hier vielfach um besonders sensible, zur Intimsphäre gehörende Sozialdaten der Betroffenen geht.

Ausführliche Infos zum Datenschutz mit grafischer Veranschaulichung unter
www.iqpr.de/iqpr/download/foren/B3-2006.pdf#page=4
www.lwl.org/abt61-download/PDF/broschueren/BEM_12_2005.pdf#page=21

» Wie löst ihr dieses Problem mit der Verschwiegenheit über Behinderungen vor dem BR oder seid ihr zum BR ganz offen, weil auch er verschwiegen sein muss>

Die Frage der Schweigepflicht bei der Zusamenarbeit zwischen SBV und BR/PR, bei denen allesamt ein gemeinschaftliches Verschwiegenheitsgebot besteht, ist gesetzlich geregelt in § 96 Abs. 7 Satz 3 SGB IX.

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