Erfahrungsaustausch (Umgang mit BR / PR)
Die Personalräte zweier Niederlassungen treffen sich zu einem Erfahrungsaustausch mit Tagungsordnung. Ist die SBV dazu einzuladen?
Die Personalräte zweier Niederlassungen treffen sich zu einem Erfahrungsaustausch mit Tagungsordnung. Ist die SBV dazu einzuladen?
Moin Moin,
aus meiner Sicht nicht zwingend. Falls es auch um Themen geht, die die SBV berühren, kann man über "vertrauensvolle Zusammenarbeit" anregen, als Gast dabei sein zu dürfen.
Wenn Du Dich mit einer anderen SBV triffst, würdest Du auch nicht immer den PR dazu einladen, oder?
Liebe Grüße
Hendrik