SBV - auch zuständig für Zeitarbeiter? (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Claudia @, Thursday, 11.09.2003, 19:35 (vor 7555 Tagen)

Hallo,
bei uns werden demnächst 2 schwerbehinderte
Zeitarbeiter eingestellt. Ich erfuhr dies heute vom
Betriebsrat. Die Personalabteilung meint, dass die SBV
nur informiert werden muss, wenn die Mitarbeiter
direkt einen Vertrag mit der Firma haben, jedoch
nicht, wenn sie über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt
werden.
Wer weiß hierzu Genaueres und kann mir Tipps geben>
Besten Dank im voraus.
Claudia

Re: SBV - auch zuständig für Zeitarbeiter?

hackenberger, Thursday, 11.09.2003, 21:55 (vor 7555 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

eine Nachfrage: Meinst Du "Leiharbeitnehmer">
Zu diesem Thema (Leiharbeitnehmer) hier eine Hinweis:

Leiharbeitnehmer sind nach § 14 Abs. 1 AÜG
(Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) auch während der Zeit
der Arbeitsleistung bei einem Entleiher Mitarbeiter
des Verleihers.

Hier wäre ggf. noch zu klären ob diese Kräfte ggf. lt.
den Anforderungen/Regularien in den Betrieb
eingegliedert werden. Zu dieser Frage verständigst Du
dich am besten mit euerem BR.

Bernhard

Re: SBV - auch zuständig für Zeitarbeiter?

Claudia @, Friday, 12.09.2003, 15:36 (vor 7554 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
danke für Deine Info. So wurde mir das heute auch vom
Integrationsamt erläutert.
Wünsche Dir ein schönes WE.
Claudia

Re: SBV - auch zuständig für Zeitarbeiter?

hackenberger, Sunday, 14.09.2003, 16:40 (vor 7552 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia,

Danke, und auch Dir ein schönes Wochenende.

Bernhard

RSS-Feed dieser Diskussion