Keine Unterrichtung der SBV (Kündigung)

Jan, Thursday, 23.03.2006, 16:22 (vor 6631 Tagen)

Hallo,
Wahrscheinlich obliegt der folgende Fall nicht dem Aufgabengebiet der SBV, doch ich will ihm dennoch mal kurz schildern:
Ein MA hätte eigentlich anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, seine Behinderung ist bekannt und auch nicht zu übersehen. Leider hat der MA nie einen Ausweis beantragt. Nun erfahre ich ganz nebenbei das man diesem MA gekündigt hat. Sein Chef hat die Kündigung anscheinend mit Zeugen persönlich in seinen Briefkasten geworfen.
Wahrscheinlich gehört der MA nicht in meinen Aufgabenbereich als SchBV, doch kann man da nicht etwas machen, vielleicht sagen das ich gespräche mit dem MA zwecks Ausweis geführt habe>

Danke im voraus
Jan

Keine Unterrichtung der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 23.03.2006, 16:38 (vor 6631 Tagen) @ Jan

Hallo Jan,
ich habe folgendes gefunden:

Auf die spezifischen Rechte, Nachteilsausgleiche und Leistungen haben schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX unmittelbaren Anspruch, ohne dass es einer konstitutiven Rechtsbegründung in Form einer Anerkennung bedarf.

Die förmliche Feststellung und ihr Nachweis sind keine gesetzlichen Voraussetzungen für die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Denn nach § 2 Abs. 2 SGB IX folgt diese Eigenschaft allein daraus, dass ein nicht nur vorübergehender GdB von mindestens 50 vorliegt. Ein behinderter Mensch kann sich also auch schon vor Feststellung des GdB und vor Ausstellung eines entsprechenden Ausweises nach Abs. 5 auf seine Eigenschaft als Schwerbehinderter berufen.
Im Streitfall muss er nur nachweisen, dass tatsächlich ein GdB von wenigstens 50 vorliegt z. B. durch ein offenkundig äußeres Erscheinungsbild.

Ein Anruf beim Integrationsamt hilft hier bestimmt weiter.

Außerdem weise den Koll. darauf hin, dass er sofort Kontakt mit der Gewerkschaft aufnimmt um rechtzeitig das Notwendige für eine Kündigungsschutzklage zu unternehmen.

PS: Möglicherweise bist du doch zuständig

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Keine Unterrichtung der SBV

Jan, Thursday, 23.03.2006, 17:13 (vor 6631 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
danke für die schnelle Antwort, werde gleich Morgen den Integrationsdienst anrufen, und in der Personalabteilung die Tel.Nr. der Betreffenden Person erfragen, denn leider ist er krank.
Ich werde auch gleich den BR informieren das ich mich dieser Angelegenheit annehmen will.

Alles Gute wünscht
Jan

Keine Unterrichtung der SBV

Werner @, Giessen, Friday, 24.03.2006, 13:13 (vor 6631 Tagen) @ Jan

Vor der Kündigung wurde der BR angehört. Hat der BR widersprochen>
Warum (nicht)>

Nicht jede Kündigung ist per se unberechtigt! Wieso fragt hier niemand nach
dem Kündigungsgrund>

Die Infos von Hans-Peter sind ohne Quellenangabe, nach der letzten Novellierung des SGB IX halte ich diese Angaben für sehr fragwürdig.
Der besondere Kündigungsschutz wird in diesem Fall wohl eher nicht greifen,
allerdings bedarf es dazu noch einiger konkreter Informationen.

Aber mit solchen Ratschlägen bzw. Informationen sollte man bei einer Kündigung
doch etwas seriöser umgehen.

Alles Gute,
Werner

Keine Unterrichtung der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 24.03.2006, 19:02 (vor 6630 Tagen) @ Werner

Hallo Werner,

» Die Infos von Hans-Peter sind ohne Quellenangabe,
Wären sie denn mit Quellenangabe für dich glaubwürdiger>

» nach der letzten Novellierung des SGB IX halte ich diese Angaben für sehr fragwürdig.
Wer bist du> Richter> Anwalt> Oder anderweitig vom Fach>

» Aber mit solchen Ratschlägen bzw. Informationen sollte man bei einer
» Kündigung doch etwas seriöser umgehen.

Wer in dem Forum bereits ein paar Tage mitgelesen hat, der kann erkennen, dass hier mit seriösen Infos, auch ohne dass jeweils der Kommentar angegeben wird, gearbeitet wir.

PS: Um deine "Quellenneugierde zu erfüllen; Die Publikationen, die auf den Seiten vorgeschlagen werden dienen zumindest mir u. dem Koll. Hackenberger als Grundlage.
http://www.schwbv.de/lektuere.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Keine Unterrichtung der SBV

Jan, Saturday, 25.03.2006, 14:51 (vor 6629 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Werner,

Ich habe als erstes nach dem Kündigungsgrund gefragt, dieser war mehrfaches unentschuldigtes fehlen, sowie daraus resultierenden Abmahnungen. Seine Krankheitstage waren seit Jahren extrem hoch. Desweiteren hatte betreffende Person schon einmal eine Kündigung erhalten, die Firma hat es aber nochmal mit ihm versucht.
Es war eindeutig persönliches Fehlverhalten des Mitarbeiters.

Da es mein erster Fall war, habe ich mich dennoch beim Integrationsamt informiert. Auch dort sagte man mir, dass ich nichts machen kann.

Eigentlich schade, aber es war eine Erfahrung, aus der ich einiges lernen konnte.

Danke nochmals für die Hilfe, ich werd sie bestimmt später wieder einmal benötigen :-))

Jan

Offenkundigkeit einer Schwerbehinderung

Wolfgang E., Saturday, 25.03.2006, 15:13 (vor 6629 Tagen) @ Jan

» Ein MA hätte eigentlich Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis, seine Behinderung ist bekannt und auch nicht zu übersehen. Leider hat der MA nie einen Ausweis beantragt. Nun erfahre ich ganz nebenbei, dass man diesem MA gekündigt hat...Wahrscheinlich gehört der MA nicht in meinen Aufgabenbereich als SchBV...

Wenn eine Schwerbehinderung - nicht Behinderung - offensichtlich ist, ist das Schwerbehindertenrecht nach der amtlichen Gesetzesbegründung und Fachliteratur anzuwenden und natürlich auch die Schwerbehindertenvertretung etwa bei Kündigungen gefordert. Auch das gehört zu den grundlegenden Amtspflichten der SBV.

So haben, um nur ein weiteres Beispiel zu nennen, bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung auch Mitarbeiter ohne Schwerbehindertenausweis das aktive Wahlrecht bei der SBV-Wahl, da der Schwerbehindertenausweis und der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts rechtlich von deklaratorischer Bedeutung sind. Würden solche Beschäftigte mit offensichlicher Schwerbehinderung etwa von der SBV-Wahl ausgeschlossen, wäre dies ggf. sogar ein Wahlanfechtungsgrund, sofern deren Stimmen bei knappem Wahlausgang für das Wahlergebnis bedeutsam wären.

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