Berücksichtigung externer Bewerber (Einstellung)

montag, Thursday, 19.10.2017, 10:31 (vor 2381 Tagen)

Hallo,

wir haben im Haus eine interne Stellenausschreibung gehabt, wo im Verfahren externe Bewerber nicht berücksichtigt wurden.

Nun meine Frage:
Muss ein externer Bewerber zum Gespräch eingeladen werden, wenn ausschließlich intern ausgeschrieben wurde? Oder müssen alle Bewerber eingeladen werden.

Kommt es im Fall der Nichtberücksichtigung zum Konflikt mit dem Gleichbehandlungsgesetz?

Ich wäre für eine baldige Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße
montag :-)

Berücksichtigung externer Bewerber

Monica99, Thursday, 19.10.2017, 13:20 (vor 2381 Tagen) @ montag

Hallo,

einfach doch einmal mitlesen und die Suche verwenden. Dieses Thema wurde schon sehr oft behandelt, letztmals erst Anfang diesen Monats.

--
mfg Monica

Berücksichtigung externer Bewerber

Cebulon, Thursday, 19.10.2017, 17:00 (vor 2381 Tagen) @ montag

Hallo, ist das denn nun überhaupt eine Dienststelle im Öffentlichen Dienst mit Personalrat, oder gilt hier etwa vielmehr das BetrVG (GmbH), wie von Dir an anderen Stellen angedeutet bzw. angegeben? Das ist grund­le­gen­d und ausschlaggebend für die Vorfrage des § 82 SGB IX.

Gruß,
Cebulon

RSS-Feed dieser Diskussion