Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub (Allgemeines)

jürgen, Hessen, Wednesday, 25.10.2017, 08:23 (vor 2375 Tagen)

Ist das Normal?
Wenn sich ein behinderter auf eine Stelle bewirbt und bekommt unerwarteter Weise bereits 14 Tage nach Bewerbungsfristende schon eine Einladung zu einem Vorstellungstermin, hat jedoch einen Urlaub im Ausland und dieser endet genau 2 Tage nach Vorstellungstermin und bittet um Verlegung ab dritten Tag nach Vorstellungstermin, erhält als Antwort lediglich, dass es keinen Alternativtermin gibt.
Nach schrifl. Nachfrage kam als Antwort, dass man sich bereits am Vorstellungstermindatum für eine Vergabe an einen anderen Bewerber entschieden hat, da die Stelle vakant war.
Das man nicht 3 Wochen später einen Vorstellungstermin bekommen kann, ist mir schon bewusst, aber hier sind es gerade mal 2 Tage.
Gilt das schon als Unzumutbar für den Arbeitgeber zur Umgehung der Rücksichtsnahmepflicht?

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

jürgen, Hessen, Monday, 30.10.2017, 09:19 (vor 2370 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,
danke für die Antwort. Es geht mir aber nicht darum, ein Musterschreiben zu erhalten, wie ich ein Bewerbungsgespräch absage und einen Ersatztermin erhalte, sondern mehr darum, das es nicht möglich war den Temin zu verschieben.
Erst heißt es, dass man sich freut, dass die Bewerbung, das Interesse der Verwaltung geweckt hat und dann sind sie nicht bereit, den Termin, um gerade mal einen Arbeitstag zu verschieben. Das klingt so, als ob die Stelle schon vergeben war und nur der Pflicht halber, das Einladungsschreiben verschickt wurde und gar kein Interesse bestand.

Leider gibt es noch kein Urteil dafür. Ich habe jedoch unter nachfolgendem Link etwas gefunden und würde da gerne eine Musterklage anstreben.
Denn mit der Einladungspflicht ist hier, meiner Meinung nach nicht genüge getan.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjA7tX38ZfXAhXDfhoKHYxPBbQQFggmMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.agsv.nrw.de%2Finfos_rundschrei...

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

Hotte, Stuttgart, Monday, 30.10.2017, 09:42 (vor 2370 Tagen) @ jürgen

Hallo,
danke für die Antwort. Es geht mir aber nicht darum, ein Musterschreiben zu erhalten, wie ich ein Bewerbungsgespräch absage und einen Ersatztermin erhalte, sondern mehr darum, das es nicht möglich war den Temin zu verschieben.
Erst heißt es, dass man sich freut, dass die Bewerbung, das Interesse der Verwaltung geweckt hat und dann sind sie nicht bereit, den Termin, um gerade mal einen Arbeitstag zu verschieben. Das klingt so, als ob die Stelle schon vergeben war und nur der Pflicht halber, das Einladungsschreiben verschickt wurde und gar kein Interesse bestand.

Leider gibt es noch kein Urteil dafür. Ich habe jedoch unter nachfolgendem Link etwas gefunden und würde da gerne eine Musterklage anstreben.
Denn mit der Einladungspflicht ist hier, meiner Meinung nach nicht genüge getan.

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjA7tX38ZfXAhXDfhoKHYxPBbQQFggmMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.agsv.nrw.de%2Finfos_rundschrei...

Hallo,
es ist aber auch eine Frage der terminlichen Machbarkeit. Je nach Teilnehmer beim Vorstellungsgespräch kann es schon zu terminlichen Problemen kommen, wenn statt auf einen Dienstag plötzlich der Mittwoch angesetzt werden soll.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

Monica99, Monday, 30.10.2017, 09:50 (vor 2370 Tagen) @ jürgen

Hallo,

klage berechtigt wäre aber nur der Bewerber, nicht die SBV denn diese wurde ja nicht benachteiligt!! Der wird es sich aber überlegen, denn solche Klagen sprechen sich herum/ werden bekannt. Diese hilft dann ggf nicht weiter bei weiteren Bewerbungen. Denn welcher AG stellt schon gerne Bewerber ein die einen anderen AG schon einmal verklagt haben.

Ganz abgesehen von den drohenden Kosten einer Klage bis zum BAG/BVG.

--
mfg Monica

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

Monica99, Monday, 30.10.2017, 16:47 (vor 2369 Tagen) @ Cebulon

Hallo, hier liegt ja keine Erkrankung vor, sondern der Bewerber ist in Urlaub. Jeder Bewerber sollte sich aber nach einer Bewerbung auch für/auf ggf. kurzfristige Einladungen bereithalten/ einstellen.

Somit hat er selbst dazu, vermeidbar beigetragen dass er verhindert ist.

--
mfg Monica

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

Cebulon, Monday, 30.10.2017, 16:54 (vor 2369 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica, Deine Argumentation, bezogen auf den konkreten speziellen Fall, ist für mich nachvollziehbar.

Dies jedenfalls dann, wenn wie verbreitet in derartigen Konstellationen in der Ausschreibung sinngemäß etwa gestanden haben sollte, dass die "vakante" Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden soll, folglich mit sehr kurzfristiger Vorstellungsrunde zu rechnen war.

Gruß,
Cebulon

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

Monica99, Monday, 30.10.2017, 17:01 (vor 2369 Tagen) @ Cebulon

Hallo,
Ich würde als AG in solchen Fällen auch das ernsthafte Interesse des Bewerbers in Frage stellen. Denn ernsthsfte Bewerber halten sich für ggf erfolgende Rückfragen zur Bewerbung und für Vorstellungsgespräche bereit und fahren nicht in Urlaub oder wenn doch, verständigen sie den AG über diese Abwesenheit vorher um dem AG so eine bessere Planung zu ermöglichen.

Letztlich, AG warten idR nicht auf mögliche Bewerber.

--
mfg Monica

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

jürgen, Hessen, Wednesday, 01.11.2017, 07:21 (vor 2368 Tagen) @ Monica99

Vom Grundsatz gebe ich Monica99 ja recht. Der Urlaub war jedoch schon Monate bevor die Stelle ausgeschrieben war, gebucht und endete genau am 14. Tag nach Bewerbungsfristende. Im normalfall dauert es mehr als 14 Tage bis man überhaubt eine Antwort erhält.
Das in diesem Fall bereits 14 Tage nach Bewerbungsfristende schon ein Vorstellungsgespräch stattfindet, damit konnte keiner rechnen, daher wurde auch in der Bewerbung nicht darauf hingewiesen.

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

jürgen, Hessen, Wednesday, 01.11.2017, 07:45 (vor 2368 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon, danke für den Link.
Wie geschrieben, geht es hier um eine Terminverlegung um gerade mal 2 Tage nach Bewerbungsfristende. Auch webnn die Stelle vakant war. Ich denke dass hier schon eine Verletzung gegen Art. 33 /2 GG vorliegt.

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

Monica99, Wednesday, 01.11.2017, 10:19 (vor 2368 Tagen) @ jürgen

Hallo Jürgen,
wenn man sich auf ein Gesetz und hier auf das GG beruft sollt, nein MÜSSTE man es vorher mind. einmal lesen!!

Denn dann hättest Du etkannt, dass dieser Art. des GG hier gar nicht betroffen ist.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Öffentliches_Amt

Weiter wie erwähnt wäre die SBV gar nicht klageberechtigt!

--
mfg Monica

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

jürgen, Hessen, Wednesday, 01.11.2017, 13:48 (vor 2367 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99, nochmals vielen Dank für die kritischen Worte. Natürlich ist mir bewusst dass ich nicht klagen kann und natürlich hab ich mir den angespr. Art., sogar mehr als einmal, durchgelesen. Ich habe mich zuerst auch gefragt, wieso er passen kann. Dies geht natürlich nur, wenn mann sich das entsprechende Urteil dazu anschaut, auf welches cebulon verwiesen hat und da wird deutlich, dass hier ein Verstoß vorliegt.
Es ist eine Frage der Interpretation. Wie bereits mit Verweis auf das Dokument:" Inhalt und Grenzen der Einladungspflicht des öffentlichen Arbeitgebers nach § SGB_IX § 82 Satz 2 und 3 SGB )" sind u.a. Krankheit und Urlaub beachtliche Verhinderungsgründe. Und trotz vakanz der Stelle sollten 2 Tage für den AG kein Problem sein, einen Termin zu verschieben.

Vorstellungsgespräch Absage wegen Urlaub

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 06.11.2017, 10:48 (vor 2363 Tagen) @ jürgen

Hallo,

als externer Bewerber sollte man immer bekannte Verhinderungszeiten in der Bewerbung angeben.
Dies nicht nur für den Fall kurzfristig terminierter Gespräche, sondern auch für evtl. notwendige Rücksprachen.

Je nachdem, über was für einen Betrieb wir reden, kann es schon problematisch werden, wenn Termine kurzfristig verschoben werden müssen - insbesondere dann, wenn eine Vakanz dringend besetzt werden muß.
Bei uns zB haben derartige Verfahren sehr oft einen mehrwöchigen Vorlauf, um die Termine aller am Bewerbungsverfahren Beteiligten für das Verfahren zu koordinieren und kurzfristige Terminverschiebungen bringen dann zT erhebliche Verzögerungen des Verfahrens mit sich.

Deswegen bin ich - je nach Einzelfallumständen - tendenziell in diesem Fall bei Monica.

--
&Tschüß

Wolfgang

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