Internestellenausschreibung Gleichstellte Person??? (Einstellung)

ReneM, Thursday, 11.01.2018, 10:56 (vor 2297 Tagen)

Wir haben eine Stelle intern ausgeschrieben auf 45 Stunden. Ein Gleichstellte Person hat sich auf diese Stelle beworben der seit 1 Jahr auf 450€ bei uns Arbeitet. Er hat uns erst nach seiner Einstellung auf 450€ gesagt das er Gleichstellte ist.

Wie ist das jetzt muss auf die Gleichstellung Rücksicht genommen werden?

Wer kann mir da helfen?

Internestellenausschreibung Gleichstellte Person???

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 11.01.2018, 12:34 (vor 2297 Tagen) @ ReneM

Hallo,

eine Gleichstellung muß der AG ab dem Moment berücksichtigen, ab dem sie ihm bekannt wurde.

Ein schwerbehinderter/gleichgestellter Mensch ist völlig frei in der Entscheidung, ob bzw. wann er/sie eine Schwerbehinderung/Gleichstellung dem AG mitteilt.

--
&Tschüß

Wolfgang

Internestellenausschreibung Gleichstellte Person???

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 11.01.2018, 13:01 (vor 2297 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

da es sich hier um eine geringfügige Beschäftigung handelt, und die Gleichstellung nach § 156 SGB IX (§73 bis 31.12.2017) erst bei 18 Stunden/Woche greift, hat der Kollege aus meiner Sicht leider keine verbrieften Schutzrechte als Gleichgestellter, wenn ich die Aussage im Thread richtig verstanden habe. Es wird hier einerseits von einer bisherigen Tätigjkeit auf 450 Euro Basis, als auch einer Übernahme auf 450 Euro Basis, als auch 45 Stunden (Woche (wäre dann mehr als 100%)? Monat?) gesprochen.

Liebe Grüße

Hendrik

Internestellenausschreibung Gleichstellte Person???

Thomas-SBV, Thursday, 11.01.2018, 16:19 (vor 2297 Tagen) @ Hendrik1

Hallo zusammen,

meiner Auffassung nach hat der Berwerber die vollen Schutzrechte. Die 18 Stunden sind bei der Quotenberechnung wichtig, bei allen anderen Themen ist die Stundenzahl egal. Es ist ja auch ein auf 450 € Beschäftigter Wahlberechtigt und könnte sich auch wählen lassen.

Tschüss

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