Zwei Arbeitgeber zzusammen 22Std. (Gleichstellung)

sompi, NRW, Wednesday, 24.01.2018, 15:12 (vor 2284 Tagen)

Hallo zusammen.
Wenn man eine Gleichstellung beantragt, muß man mindestens 18 Stunden beschäftigt sein.
Wenn man nun beim Hauptaarbeitgeber 15Std. und bei einem anderen auf 450 Euro Basis. allerdings angemeldet,
mit 6 Std. wöchentlich abeitet, zählen dann beide Stunden zusammen oder nur die 15 beim Hauptarbeitgeber?
Liebe Grüße Sompi

Zwei Arbeitgeber zzusammen 22Std.

ciralifan, Thursday, 25.01.2018, 12:17 (vor 2284 Tagen) @ sompi

@sompi,
der Gesetzestext sagt hierzu:
(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Daher sehe ich hier nur bei 15 Std.als Arbeitsplatz im Sinne des § 156 SGB IX (neu) / § 73 (alt)

Zwei Arbeitgeber zzusammen 22Std.

ciralifan, Thursday, 25.01.2018, 12:44 (vor 2284 Tagen) @ ciralifan

Korrektur, natürlich muss es heißen: keiner der beiden Arbeitsplätze, da beide unter 15 Std./Woche

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