Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg? (Antragstellung / Widerspruch)

Birgit, Wednesday, 05.04.2006, 16:40 (vor 6603 Tagen)

Hallo,
ich habe Athriris / prim.chron.Polyarthritis/ seel.Beh./Magenprobl.
30 Gdb
Nach Widerspruch meines Erhöhungsantrages mußte ich beim med. Dienst vorstellig werden.
Danach erhielt ich 40 GdB.
Liegt es auch an den Gutachtern - die kennen einen nicht und man ist " nach Tagesform ausgeliefert und erhält seinen Stempel "
Ich konnte kaum laufen und meine Hände bewegen und interessiert es >>> - nein, nicht wirklich!
Da ich mind. mit 50 GDB gerechnet habe, werde ich nun Klage beim Sozialgericht einreichen müssen,
da ein erneuter Widerspruch nicht möglich ist.
Ich bin Mitglied im Sozialverband Deutschland.
Hat jemand Erfahrungen wie objektiv sowohl die Vertretung durch SozVerb. als auch die Beurteilung und ENtscheidung eines Gerichts ausfallen kann>
Muß man bei der Verhandlung anwesend sein> Wird man befragt von A-Z>>>

Über einen Erfahrungsaustausch und Antworten würde ich mich sehr freuen,
Birgit

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

margot @, Berlin, Sunday, 01.10.2006, 03:11 (vor 6425 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit
ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen und hätte mich für die Antworten die Du bekommen hast sehr interessiert, aber leider.
Mir geht es genau wie Dir. Erst 30 % dann durch Abhilfebescheid 40 %.
Aber damit ist man ja noch nicht schwerbehindert, und somit ziemlich wertlos, wenn man Beschwerden hat.
Ich müßte nun wohl auch vor das Sozialgericht. Wie sind Deine Erfahrungen, hattest Du Erfolg und was muß man unbedingt beachten.

Würde mich über eine Antwort freuen .

Vielleicht gibt es ja auch noch jemanden der seine Erfahrungen mitteilen kann.
Es grüßt Marhot

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

hackenberger, Sunday, 01.10.2006, 12:09 (vor 6425 Tagen) @ margot

Hallo,

sofern ihr als Mitglieder des VdK von diesem vor Gericht vertretet werdet, so habt ihr hier gute fachliche Unterstützung/Betreuung. Der VdK hat hierzu das nötige Wissen und die entsprechend kundigen Fachleute.

Es ist nun aber auch einmal so: " Auf See und vor Gericht ist man in Gottes Hand". Somit kann keiner den Ausgang vorhersagen.

Ich/wir wünschen Euch auf alle Fälle ein positives Ergebnis.

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

Wolfgang H., Monday, 02.10.2006, 08:30 (vor 6424 Tagen) @ margot

Hallo Birgit,

dass man mit einem GdB von 30 oder 40 bei Beschwerden wertlos ist, möchte ich nicht kommentieren.

Zur Vertretung durch den VdK kann ich nicht so optimistische Aussagen wie Bernhard machen. Ich war in derselben Situation, dass ich einen GdB von 30 hatte, und nach Meinung der Ärzte aber einen GdB von über 50 haben sollte. Auf grund dieser Aussagen habe ich mich auch durch den VdK vertreten lassen, und dann per Abhilfebescheid einen GdB von 40 zuerkannt bekommen. Ich hatte den Eindruck, dass der Referent sehr gut mit dem Vertreter des Sozialamtes kann, eine wirkliche Hilfe war er nicht.

Zwischenzeitlich habe ich mitbekommen, dass bei Grenzfällen ein GdB von 50 kaum mehr erreichbar ist. Die Politik, und damit die Gerichte, unterstützen hier offensichtlich die Arbeitgeber.

Das mag ein Einzelfall sein, aber meine Meinung über den VdK ist dadurch etwas gestört.

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

traute, Monday, 02.10.2006, 08:48 (vor 6424 Tagen) @ Birgit

@ birgit + margot
an eurer stelle würde ich mir erstmal kopien aus der akte beim versorgungsamt kommen lassen. darauf habt ihr einen anspruch. ihr könnt daraus ersehen, welche ärzte angeschrieben wurden und was sie gesagt haben. vielleicht sind gar nicht alle von euch angegebenen ärzte angegschreiben worden> auch das erseht ihr aus den kopien. erst wenn ihr das habt, solltet ihr klage einreichen. hierzu ist kein anwalt nötig, wenn ihr das allein könnt.
klageantrag: ich klage auf erhöhung eines Gdb von wenigstens 50. dann eine sachliche begründung, unter umständen darauf verweisen, Dr.X zwecks eines aktuellen befundes angeschrieben wird oder wie gesagt, ärzte, die bisher nicht angeschrieben worden und bei denen ihr in ständiger behandlung seid.

übrigens, ein junger mensch mit diesen beeinträchtigungen bekommt einen höheren Gdb als ein älterer. warum> allgemeine abnutzungserscheinungen bei älteren spielen eine rolle.

ich hoffe, das hilft erstmal weiter.

gruß, traute

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

Andrea, Monday, 02.10.2006, 16:22 (vor 6423 Tagen) @ Birgit

Hallo!
Diese Mühle habe ich trotz VdK und Erfahrungen aus meiner Arbeit als Schwerbehindertenvertretung aufgegeben. Kostet nur Kraft! Ich hatte vor 4 Jahren einen Antrag auf Neufeststellung eines GdB gestellt und 30 GdB erhalten. Ich hatte mehrere Erkrankungen die auch auf einander wirken.

Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte und ihn gut begründet habe blieb es bei 30 GdB. Ich klagte mit Hilfe des VdK. Wollte auch als SchwbV wissen, wie es funktioniert. Heute rate ich in der Regel davon ab!
Dieses Klageverfahren dauerte bis vor ca. 3 Wochen. Es kam noch nicht mal vor den Richter:-( , weil ich das hin und her mit dem Versorgungsamt nach solch langer Zeit satt hatte. Denn in der Zwischenzeit bekam ich eine Erkrankung nach der anderen hinzu. Meine Ärzte wurden nachdem ich geklagt hatte nochmals angeschrieben und diese Befunde wurden dann erneut dem Versorgungsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Versorgungsamt bewertete den GdB neu für ein halbes Jahr mit 40 und senkten dann den GdB auf Grund eines Befundes meines Hausarztes (eine kleine kurzfristige Besserung wurde versehentlich erwähnt) wieder auf 30 GdB.
Ich legte wieder Atteste vor, dass es nicht richtig ist usw. usw. Das ganze Geschehen war einfach nur Nervenaufreibend, weil scheinbar die Situation wie eine Behinderung auf die andere wirkt nicht erkannt wurde. Meine Ärzte waren sehr geduldig und kooperativ in dieser Zeit.

Trotzdem:
In dieser Zeit hätte ich sicher 3 normale Verschlechterungsanträge stellen können und wäre wahrscheinlich damit besser gefahren. Ich habe auf Empfehlung meines Gefühls den Klageweg abgebrochen, weil alles in einer gewissen Unglaubwürdigkeit geendet hätte. Das wäre mir und meinen bestehenden Behinderungen nicht gerecht geworden.

Ihr merkt sicher meine Wut über diesen Verlauf nach fast 4 Jahren, aber ich weiß jetzt am eigenen Leib was es bringt. Ausnahmen bestätigen sicher die Regel, mit mir nicht mehr.:-D

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

hackenberger, Tuesday, 03.10.2006, 11:11 (vor 6423 Tagen) @ Andrea

Hallo,

ihr habt ja alle auf eine Art Recht. Eine Klage vor Gericht, egal welcher Art und aus welchem Grunde und vor welchem Gericht, sollte immer überlegt werden. Oftmals ist es besser sich ohne Gericht zu einigen bzw. eine Lösung zu finden. In unserm Thema ist dieses, zu überlegen und zu prüfen, bringt eine Klage etwas oder ist es sinnvoller im Rahmen einer Neufeststellung ein besseres Ergebnis zu erzielen. Auch bei diesen Überlegungen kann der VdK beraten helfen und macht dieses auch.

Ganz wichtig ist es, zum einen mit entsprechenden Fachärzten die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausführlich zu besprechen und sich auch in ausführlichen Befundberichten bestätigen zu lassen. Bitte hierbei darauf achten, dass wirklich alle Beeinträchtigungen bewertet werden. Denn ich stelle oftmals fest, dass nicht unbedingt alle bewertet werden. Doch bei einem Feststellungsverfahren werden vom Versorgungsamt zum einen nur beantragte Beeinträchtigungen bewertet und es wird auch nicht die „Krankheit“ sondern deren negative Auswirkung im Vergleich zu einer gesunden Person gleicher Altersgruppe bewertet.

Ich erkläre dieses Betroffenen immer wie folgt:

Ein Antrag auf Feststellung eines GdB bei einer junge Frau zwischen 20 und 30 Jahren mit Kinderwunsch welche auf Grund einer gesundheitlichen Störung (Krankheit) keine Kinder bekommen kann wird im Feststellungsverfahren anders bewertet als ein Antrag einer Frau mit gleicher gesundheitlicher Störung (Krankheit) in einem Alter von > 50 Jahren bzw. auch einer jungen Frau ohne Kinderwunsch.

Bitte auch immer Befundberichte von Fachärzten und keine Zusammenfassungen dieser von Hausärzten und bitte diese Berichte auch selbst einmal durchlesen und prüfen sind auch wirklich alle Fakten entsprechend den empfundenen Beeinträchtigungen behandelt/bewertet/besprochen.

Auch die seelichen!!>>!!

Ich musste leider auch schon feststellen, dass Ärzte etwas vergessen hatten. Ärzte sind halt auch „nur“ Menschen.

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

traute, Tuesday, 03.10.2006, 15:14 (vor 6422 Tagen) @ hackenberger

auch ich habe ähnliches festgestellt, bernhard. oft ist aber im rahmen des klagevervahrens ein angebot zur einigung gekommen bzw ein höherer Gdb. eine persönliche verhandlung ist meist nicht notwendig. meist hat das ganze 1 jahr gedauert.

auch ich denke, ob es nicht sinnvoller wäre, einen veränderungsantrag zu stellen und ggf. um begutachtung zu bitten. vorher sollte das alles mit den behandelnden ärzten besprochen werden, damit die auch richtig formulieren.

manche ärzte schreiben wirklich "mist" d.h. sie zählen die beeinträchtigungen nicht auf sondern die medikation.

theoretisch ist es möglich, nach jeder ablehnung eines antrages, einen neuen zu stellen, ohne in widerspruch zu gehen.

gruß, traute

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

baddy, Monday, 30.10.2006, 14:08 (vor 6395 Tagen) @ traute

» manche ärzte schreiben wirklich "mist" d.h. sie zählen die
» beeinträchtigungen nicht auf sondern die medikation.

das reine aufzählen von behinderungen macht ebenso wenig sinn, wie das aufzählen der medikamente. man sollte den arzt dazu anhalten die funktionsbeeinträchtigungen genau zu beschreiben (bsp. herzschaden NYHA III gehstrecke in metern; hilfsmittel usw.)
»
» theoretisch ist es möglich, nach jeder ablehnung eines antrages, einen
» neuen zu stellen, ohne in widerspruch zu gehen.

auch das macht keinen sinn. es würde dann erst recht ablehnung auf ablehnung folgen. es müssen auch neue anhaltspunkte hervorgebracht werden.

gernerell kann auf das mitmisches des vdk oder sonstiger vereine verzichtet werden, da auch diese vereine sich oft nicht mit den gutachterlichen anhaltspunkten auskennen und den bürgern nur flöhe ins ohr setzen. das gleiche gilt für ärzte, die meinen den gdb im vornherein bestimmen zu können. damit werden die bürger nur wütend gemacht und entwickeln kein verständnis für das bewertungssystem. am besten, man läßt sich die feststellung von einem mitarbeiter des versorgungs amtes erklären und an hand der anhaltspunkte erklären. wenn etwas nicht zureichend geklärt wurde rät das amt schon zum widerspruch oder neufeststellungsantrag.

gruß baddy

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

Helga, Sunday, 29.10.2006, 06:17 (vor 6397 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,
die Klage vor dem Sozialgericht würde ich auf jeden Fall machen. Erstens kostet es Dich nichts und mehr als Deinen jetzigen GdB nicht erhöht zu bekommen kann Dir doch nicht passieren. Als SBV war ich einer Kollegin behilflich die erst 30 und auf einen Verschlechterungsantrag 40 bekommen hatte, womit sie allerdings nicht einverstanden war. Auf ihre Anfrage an mich ob ich ihr behilflich bin, haben wir das durchgezogen. Das einzige was ich getan habe war den Schriftverkehr zu erledigen, alles andere ging dann seinen Weg. Sie mußte bei der Verhandlung selbstverständlich erscheinen und einen GdB von 50 zuerkannt bekommen. Bei einer anderen Kollgin war es ähnlich, die wurde allerdings vom DGB vertreten und bekam auch 50. Wenn Du näheres wissen möchtest laß Mir Deine Telefonnummer zukommen.
Grüße von Helga

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

Reinhard Menges @, Monday, 30.10.2006, 12:09 (vor 6396 Tagen) @ Helga

Sehr üble Erfahrungen hier im Ruhrgebiet mit VdK, Sozialverband & Co (BdH).
Scheinen mit Vorurteilen gegen Lehrer, die einen GdB 50 erreichen wollen, geradezu durchtränkt zu sein. Unqualifizierte, unglaublich klischeehafte pauschale Ablehnungen durch die Bank. Geht vielen KollegInnen so. Grund für massiven Unterrichtsausfall, denn merkwürdigerweise will auch durch eine Ablehnung des Versorgungsamtes die chronische Erkrankung/Behinderung nicht verschwinden...;-) Muss meinen Prozess daher alleine führen. Die Sachverständigengutachten - ein Konvolut von Unwissen über die Kriterien u. Vorurteilen gegenüber behinderten Lehrkräften, denen es offenbar für übel genommen wird, wenn sie sich selbst vor Gericht vertreten. Bin an Gedanken- u. Erfahrungsaustausch mit Menschen, die sich wehren wollen, sehr interessiert.

Klage vor dem Sozialgericht - Aussicht auf Erfolg?

Hesse, Praxis BC Neufeldt @, Grevenbroich, Sunday, 08.04.2007, 16:36 (vor 6235 Tagen) @ Reinhard Menges

» Sehr üble Erfahrungen hier im Ruhrgebiet mit VdK, Sozialverband & Co
» (BdH).Erster Satz stimmt!!!
» Scheinen mit Vorurteilen gegen Lehrer, die einen GdB 50 erreichen wollen,
» geradezu durchtränkt zu sein. Unqualifizierte, unglaublich klischeehafte
» pauschale Ablehnungen durch die Bank. Geht vielen KollegInnen so. Grund
» für massiven Unterrichtsausfall, denn merkwürdigerweise will auch durch
» eine Ablehnung des Versorgungsamtes die chronische Erkrankung/Behinderung
» nicht verschwinden...;-) Muss meinen Prozess daher alleine führen. Die
» Sachverständigengutachten - ein Konvolut von Unwissen über die Kriterien
» u. Vorurteilen gegenüber behinderten Lehrkräften, denen es offenbar für
» übel genommen wird, wenn sie sich selbst vor Gericht vertreten. Bin an
» Gedanken- u. Erfahrungsaustausch mit Menschen, die sich wehren wollen,
» sehr interessiert.
>Lesen Sie bitte alle Berichte auf dieser Seite ,Sie erinnern sich dann an unser Gespräch in der Praxis!In Ihrem Klagebericht steckt viel Wahrheit ,bringt Sie aber nicht weiter.Klage abbrechen und einen Änderungsantrag stellen.Ich höre von Ihnen!
Herzlichst,Ihr H.O.Hesse
Frohe Ostern

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