Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte (Allgemeines)

Avalon, Wednesday, 07.02.2018, 13:33 (vor 2275 Tagen)

Ich brauch dringend Hilfe in Bezug auf meine SBV-Arbeit.
Mein Arbeitgeber führt einmal im Jahr "Leistungsbeurteilungsgespräche durch".
Hiervon betroffen sind natürlich auch meine schwerbehinderten Kollegen.
Letzte Woche hat mich ein Kollege zu so einem Gespräch eingeladen, in meiner Funktion als SBV.
Das Gespräch war keine Beurteilung sondern eine Verurteilung!
Der Kollege ist psychisch erkrankt und schwer depressiv.
Die Führungskraft hat ihm genau das Verhalten vorgeworfen und negativ bewertet, was für einen depressiven Menschen typisch ist.
Ich hatte mein bestes gegeben, aber das war zu wenig. Ich konnte dem Kollegen nicht wirklich helfen. Er ist während des Gesprächs zusammen gebrochen, in Form von nicht mehr sprechen können und weinen.
Der Kollege arbeitet in der Technologie, also mit ständig neuen Aufgaben im Bereich der Computer- und Software Entwicklung.
Für Morgen hat mich eine andere Kollegin zu ihrem Gespräch eingeladen.
Das wird in nächster Zukunft öfter geschehen. Ich will auf keinen Fall das so ein Gespräch nochmals so eskaliert. Deshalb brauche ich dringend Rat und deine Hilfe.
Was kann ich tun ?
Muß mich die Führungskraft im Vorfeld mit ins Boot nehemen ? SGB IX § (95) 178 Abs. 2 Unterrichtung und Anhörung.
Gibt es eine gesetzliche Regelung das ein schwerbehinderter Kollege anders zu beurteilen ist, als ein gesunder Kollege.
Besonders schwer ist das bei psychisch erkrankten Kollegen.

Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte

garda, Berlin, Thursday, 08.02.2018, 09:24 (vor 2275 Tagen) @ Avalon

Hallo Avalon,

dieser Themenbereich ist sicherlich einer der schwierigsten und auch für die SBV mit hohen Belastungen verbunden.

Es stellen sich hier gleich mehrere Probleme dar, zu denen es keine Musterlösungen sondern maximal Lösungsansätze gibt mit denen man möglicherweise weiter kommen könnte.

  • Ratsam wäre es im konkreten Fall, wenn die SBV zuerst mit dem Beschäftigten, dann aber auch mit der Führungskraft Vorgespräche führt.
  • Ein auf ein Tribunal herauslaufendes Gespräch sollte man im Zweifel abbrechen und wenn SB oder Gleichstellung vorliegt den IFD ins Boot holen, der an vielen Orten auch spezialisierte Mitarbeiter hat, deren Arbeitsschwerpunkt genau solche Psycho-Fälle sind.
  • Ergänzend möchte ich dir eine passende Schulung empfehlen, wenn du die nicht schon gemacht hast, so das dir selbst klar wird, wie du solche Kollegen begleiten kannst. Niemand kann das einfach so wissen! Woher denn bitte!
  • Andererseits sollte auch der Führungskraft eine passende Schulung nahegelegt werden.

Unabhängig vom Einzelfall wäre das sicher auch ein mögliches Regelungsthema für eine Inklusionsvereinbarung.

War da schon was für dich dabei?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte

Avalon, Thursday, 08.02.2018, 11:01 (vor 2274 Tagen) @ garda

Hallo Michael,
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Du hast mich in meinen Gedankengängen gestärkt.
Das mit den Vorgesprächen und die Einladung an den IFD möchte ich umsetzen.
Nun muss ich jedoch zuerst den Arbeitgeber dazu bringen, dass ich rechtzeitig informiert werde. Denn in der Regel erfahren meine Kollegen ihren Termin zu diesem Gespräch erst 4-5 Tagen vorher. In der kurzen Zeit bekomme ich keinen vom IFD zu diesen Termin. Es ist auch kaum Möglich so " kurzfristig " die Führungskraft zu einem Gespräch einzuladen.
Ich werde versuchen über die "rechtzeitige" Informationspflicht den Hebel ansetzen.
Was wahrscheinlich Probleme bereiten wird ist, da die Beurteilung bereits fertig gestellt ist.
Das heißt im Klartext :
Die Führungskraft geht mit einem fertigen Beurteilungsbogen ( der durch eine Kommission, die den/die Kollegen/in nicht kennen, bestätigt wurde) in das Gespräch und präsentiert das Ergebnis.
Viele Grüße Sabine

Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 10.02.2018, 19:50 (vor 2272 Tagen) @ Avalon

Hallo,

Du kannst doch verlangen, rechtzeitig vorher informiert zu werden ?
warum forderst Du das nicht ein ?

Und hast du den BR schon mal auf § 167 Abs. 1 SGB IX hingewiesen ? Der AG selbst hat die Pflicht, bei derartigen Schwierigkeiten das IA einzuschalten, das dann den IFD beauftragen kann.

Außerdem kann der IFD schon im Vorfeld angesprochen werden und sich dann selbst mit dem AG in Verbindung setzen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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