Negativer GF einladen? (Versammlung)

Pernille, Thursday, 01.03.2018, 16:14 (vor 2256 Tagen)

Wir organisieren in diesem Jahr eine Versammlung. Letztes Jahr hatte ich unser Geschäftsführer eingeladen. Ich habe Unterlagen für ihn vorbereitet mit Notizen zu einer Begrüßung. Wir haben zuerst unser Versammlung gehabt, danach kam er dazu. Das war auch mein Wunsch. Als der Geschäftsführer zur Versammlung kam hat er sich demonstrativ zurück gelehnt und sagte bloß "ich weiß nicht, was ich hier überhaupt sagen soll". Ich hatte es mit Humor weiter moderiert. Die Schwerbehinderten Menschen waren nicht zufrieden mit seiner Einstellung.

Der Beauftragter der Arbeitgeber hat schon denTermin zugesagt. Jetzt weiß ich nicht, wie ich mit meinem negativ gestimmten Geschäftsführer umgehe.

Ich habe einige Fragen hierzu

Wenn der Beauftragter der Arbeitgeber schon zugesagt hat (er ist Personalleiter) bin ich verpflichten auch unser Geschäftsführer einzuladen?

Wenn ja, kann ich der Geschäftsführer rauslassen beim ersten Part? D.h. wir gehen die Agenda durch, und erst danach kommt der Geschäftsführer dazu.

Hintergrund: Der Geschäftsführer findet es verschwendete Zeit und ist nicht einverstanden, dass es ein SBV gibt. Ich bin die erst gewählte SBV vor drei Jahren. Er versucht auch immer wieder den Betriebsrat unter Druck zu setzen, dass sie nicht so lange Sitzungen haben usw. Er versucht es halt.

Negativer GF einladen?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 01.03.2018, 17:59 (vor 2255 Tagen) @ Pernille

Hallo,

da bei Dir ja anscheinend BetrVG gilt, mußt Du lediglich "den Arbeitgeber" allgemein einladen, nicht aber ein konkrete Person der Geschäftsleitung, Vorstand o.ä. (§ 43 BetrVG)
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__43.html

Der AG entscheidet eigenverantwortlich, wen er zu der Versammlung schickt, es muß aber schon jemand sein, der eine entsprechende Rolle im Unternehmen spielt.

Wenn der besagte Geschäftsführer sich ankündigt und wieder nicht weiss, was er auf der Versammlung soll, kannst Du ihm ja mal seine Berichtspflichten gem. § 43 Abs. 2 BetrVG vorab zukommen lassen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Negativer GF einladen?

Pernille, Wednesday, 21.03.2018, 16:07 (vor 2236 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort.
Kann ich folgendes Schreiben schicken. Der Satz in rot dient dazu, dass der Geschäftsführer sich überzeugt fühlt, dass er nicht mit muss. Ich habe aber keine klare Einladung hier ausgedruckt. OK?
Der BA vom Arbeitgeber ist Personalleiter und auch Jurist vom Studium. Ich kann mir vorstellen, dass diese Person ausreicht.

Sehr geehrter Herr Geschäftsführer

ich möchte Sie hiermit zur nächsten Schwerbehindertenversammlung am Wochentag […], dem […] um […] Uhr in Raum […] informieren.

Tagesordnungspunkte:

1.Eröffnung und Begrüßung durch den SBV
2.Tätigkeitsbericht des SBV
3.Bericht der Unternehmensleitung
4.
7.Verschiedenes

Herr xyz, Beauftragter der Arbeitgeber in Angelegenheiten der schwerbehinderter Menschen, hat diesen Termin zugesagt und wird auf der versammlung über xxx berichten. Bitte geben Sie mir Bescheid, ob der Beauftragter der Arbeitgeber auch gleich die Vertretung der Arbeitgeber übernimmt.

Mit freundlichen Grüßen

SBV

Negativer GF einladen?

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.03.2018, 16:45 (vor 2234 Tagen) @ Pernille

Hallo,

ich würde auf den Zusatz verzichten, da sich damit die GF angegriffen fühlen könnte.

--
&Tschüß

Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion