Briefwahl (Wahlen)

Paul, Hamburg, Thursday, 22.03.2018, 08:41 (vor 2245 Tagen)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir sind gerade im förmlichen Wahlverfahren, vorgezogen wegen Rücktritt und Ausscheiden.
Der Wahlvorstand hat Briefwahl beschlossen, die Wählerliste wird geprüft.

Auf der vom AG übermittelten Liste sind richtigerweise auch zwei Mitarbeiter, die nach Kenntnis des Wahlvorstandes zum 30.04. ausscheiden. Der Wahltermin ist am 04.05.
Bei Urnenwahl kein Problem, uns stellt sich allerdings die Frage:

a. Briefwahlunterlagen verschicken und nachträglich den event. eingegangenen Stimmzettel für ungültig erklären
b. Der Wahlvorstand nimmt die Kollegen gleich aus der Liste und verschickt keine Unterlagen

Vielen Dank für Eure Hilfe
Paul

Briefwahl

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 22.03.2018, 09:24 (vor 2245 Tagen) @ Paul

Hallo,

Stichtag für die Wahlberechtigung ist der Wahltag (LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 17). Deswegen sind von vorneherein AN, die vor dem Wahltag unzweifelhaft und endgültig aus dem Betrieb ausscheiden, nicht in das Wählerverzeichnis aufzunehmen.
Diese AN dürfen mangels Wahlberechtigung auch nicht an Vorbereitungshandlungen wie zb Wahlvorschlägen mitwirken.

--
&Tschüß

Wolfgang

Briefwahl

Paul, Hamburg, Thursday, 22.03.2018, 10:46 (vor 2245 Tagen) @ albarracin

Danke Wolfgang,

dass hilft uns weiter.

Paul

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