Sitzungsniederschrift bei Nichtteilnahme an PR-Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

SBV-LH-SN, Schwerin, Thursday, 05.04.2018, 07:33 (vor 2213 Tagen)

Wir sind als SBV nicht freigestellt und können nicht immer an den PR-Sitzungen teilnehmen. Bei Nichtteilnahme erhalten wir vom PR demzufolge auch kein Protokoll. Das macht die Arbeit für uns nicht leichter. Der PR beruft sich dabei auf den § 32 LPersVG M-V. Haben wir einen Rechtsanspruch auf Übersendung der Sitzungsniederschrift auch bei Nichtteilnahme? Wie ist die Praxis bei euch? Bekommt ihr das Protokoll immer?

Sitzungsniederschrift bei Nichtteilnahme an PR-Sitzungen

WoBi, Thursday, 05.04.2018, 08:33 (vor 2213 Tagen) @ SBV-LH-SN

Hallo SBV-LH-SN,
das ist gemäß dem Landesvertretungsgesetz korrekt. Ist im BayPVG ebenfalls so geregelt. Nur bei Teilnahme an der PR-Sitzung gibt es das Protokoll.
Dies ist wegen dem Informationsaustausch nicht sinnvoll, aber entspricht der Gesetzlage.
Einsicht im Geschäftszimmer des PR oder bei einem Mitglied des PR, der einen Wohlgesonnen ist.

Keine Freistellung ist kein Grund für die Nichtteilnahme an der PR-Sitzung. Termine sind bekannt und sind dann eine Frage der Organisation der SBV-Arbeit.

--
Gruß
Wolfgang

RSS-Feed dieser Diskussion