Parkplatz Büro (Allgemeines)

Meme, Tuesday, 08.05.2018, 19:06 (vor 2180 Tagen)

Nachdem ich einen Grad der Behinderung von 80 bekommen habe und dass Merkzeichen G und B, habe ich eine Frage.

Wir haben auf unserer Behörde einen Parkplatz gegen Gebühr.. Dieser verfügt über 2 behinderten parkplätzen. Einer davon ist belegt, der andere wird von der Geschäftsführung blockiert. Ohne das eine Schwerbehinderung existiert.

Leider reicht der Parkplatz nicht für alle, so das ein Teil sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite einen Parkplatz anmieten müssen.

Ich habe am Freitag gefragt, ob mir ein Schwerbehinderten Parkplatz auf der Behörde zusteht, mit meinem Grad der Behinderung und Merkzeichen. Da hieß es ich könne ja laufen, sei ja nicht fußkrank. Daher stehe mir kein Parkplatz zu.
Klar bin ich nicht fußkrank. Habe das G wegen inneren Erkrankungen.

Ist das rechtens??
Bräuchte ich um dort parken zu dürfen das Merkzeichen AG???

Parkplatz Büro

garda, Berlin, Wednesday, 09.05.2018, 08:13 (vor 2180 Tagen) @ Meme

Hallo Meme,

Ist das rechtens??
Bräuchte ich um dort parken zu dürfen das Merkzeichen AG???

Ganz klare Antwort: ja.

Merkzeichen G bedeutet nicht, dass eine Parkerlaubnis damit verbunden ist. Du darfst so wenig wie die offenbar teilweise behinderte ;-) Geschäftsführung dort parken.

Das wäre mit einer Inklusionsvereinbarung anders. Da kann man reinschreiben, dass auch mit Merkzeichen G auf den privaten Behindertenparkplätzen geparkt werden kann. Klar wäre dabei zu regeln, dass wenn ein weiterer Behinderter mit aG dazu kommt, der mit nur G weichen müsste.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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